Die hoch volatile Einspeisung erneuerbarer Energien (Wind und Sonne) verlangt nach einer intelligenten Regelung des Stromnetzes (Smart Grid). Das erfordert verbraucherseitig intelligente Messsysteme (Smart Meter). Derzeit bereitet die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur „Digitalisierung der Energiewende“ vor.
Ein riesiger Markt öffnet sich ab 2017 der Haustechnik-Branche: Insgesamt 64 Millionen Smart Metering-Systeme wollen bis 2030 entwickelt, gebaut, verkauft und installiert werden. Smart Metering steht hier neudeutsch für intelligente Zähler und Messsysteme, insbesondere für den Strom- und Wärmeverbrauchs. Diese 64 Mio. Pflichteinbaufälle setzen sich aus 50 Mio. Messsystemen für Strom und 14 Mio. für Gas zusammen. Das prognostiziert ein Szenario des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Basis einer 2013 von Ernst & Young erstellten Kosten-Nutzenanalyse. Einen wie von der EU empfohlenen verpflichtenden Smart-Metering-Rollout (neudeutsch für Markteinführung) für 80 oder gar 100 Prozent aller Haushalte wird es in Deutschland nicht geben. „Ein so umfangreicher Rollout würde bei Klein- und Durchschnittsverbrauchern zu unzumutbaren Kostenbelastungen führen“, so das BMWi.
Das Ministerium bereitet derzeit ein Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ vor. Dem Entwurf liegen die sieben Eckpunkte für das ursprünglich geplante „Verordnungspaket Intelligente Netze“ zugrunde. So konkretisiert das BMWi das Rollout-Szenario für die Installation intelligenter Messsysteme (iMS) bei Verbrauchern: „Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung liegt weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh (Eigen- und/oder Fremdbezug). Die konkrete Zuordnung erfolgt durch Heranziehung der Durchschnittswerte der letzten drei vorliegenden Jahresverbrauchswerte.“ Mit dieser unteren Grenze sind die meisten Haushalte von der Einbauverpflichtung also nicht betroffen, denn der durchschnittliche Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie liegt bei 3.500 kWh.
Für Neubauten empfiehlt das Ministerium: „Verbrauchsunabhängige Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme bei Neubauten und größeren Renovierungen, (…) sollten entfallen.“ Dem Modernisierungsgedanken werde in diesen Fällen durch den Einbau „intelligenter Zähler“ entsprochen, ergänzt durch Vorkehrungen zum einfachen Nachrüsten von Smart Meter Gateways.
Und zum Rolloutszenario: „Der Einbau erfolgt stufenweise. Vorreiter (ab 2017) ist die Gruppe der Stromverbraucher im Bereich größer als 20.000 kWh/Jahr, gefolgt (ab 2019) von der Gruppe der Stromverbraucher im Bereich 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr. Erst danach (ab 2021) folgt die Gruppe der Stromverbraucher im Bereich 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr. Im Laufe der Zeit werden auch spezielle technische Smart Meter Gateway-Lösungen für die Gruppe der Stromverbraucher ab 100.000 kWh/Jahr entwickelt.“
Der 6.000 kWh-Stromverbrauchsgrenze liegen kalkulierte Kosten für Smart Metering von 80,- bis 157,- Euro pro Jahr und Haushalt zugrunde. Für Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, werden sich laut Kosten-Nutzen-Analyse die Kosten für intelligente Messsysteme nicht amortisieren. Intelligente Messsysteme sollen für unter 100 Euro pro Jahr eingebaut und betrieben werden. Derzeit fallen für einen elektromechanischen Zähler rund 10 bis 15 Euro pro Jahr an. Allerdings bietet der Entwurf des Gesetzes den Messstellenbetreibern eine Hintertür: Sie können, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, alle Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch auch unter 6.000 kWh mit intelligenten Messsystemen ausstatten. So kann beispielsweise in einem Haushalt mit maximal 2.000 kWh Jahresverbrauch ab 2020 ein iMS installiert werden, wenn die jährlichen Kosten 23 Euro nicht übersteigen.
Wie kommt nun das BMWi auf diese doch recht präzise Summe? Ganz einfach: Die bisherigen Kosten von 15 Euro plus sieben bis acht Euro, die der Verbraucher an Stromkosten durch das intelligente Messsystem einspart!
Link zur digitalisierten Energiewende (BMWi)
Der Rolloutplan des BMWi für Smart Metering (Quelle: BMWI)