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News vom 06.10.2000

Verbändevereinbarung Strom gefährdet


Der sogenannte "GridCode 2000", in dem die Netz- und Systemregeln der Übertragungsnetzbetreiber festgelegt werden und der heute in Heidelberg der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, wird vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in wesentlichen Punkten abgelehnt. Der VKU, der über 570 kommunale Stromversorger vertritt, kritisiert, dass die Interessen der Verteilnetzbetreiber und der kleinen Stromhändler zu wenig berücksichtigt seien. Insbesondere bei den Regelungen zum sogenannten Engpassmanagement und bei der Kündigung von Bilanzverträgen würden Risiken und in der Folge möglicherweise finanzielle Lasten erwachsen, die mit darüber entscheiden, für wen kommunaler Stromhandel möglich wird und welche Kosten bei kommunalen Netzbetreibern anfallen können. Der VKU werde seinen Mitgliedern empfehlen, diese Regelungen nicht zu akzeptieren. Darüber hinaus sei es ebenfalls nicht zumutbar, dass die Übertragungsnetzbetreiber bei teilbelieferten Kunden
Einzelkundendaten erfahren sollen. Diese Daten seien in höchstem Maße wettbewerbsrelevant, da es sich bei den betroffenen Kunden in der Regel um attraktive Großkunden handele. Aus Sicht des VKU müssten die Daten weitestgehend anonymisiert werden, was ohne weiteres möglich sei.

Der VKU betont, dass die Verbändevereinbarung Strom und der GridCode dem Übertragungsnetzbetreiber eine für den Strommarkt entscheidende Rolle zuweise. In seiner Position als Bilanzkoordinator verfüge er in erheblichem Umfang über wettbewerbsrelevante Daten aller Händler. Er erfahre, welcher Händler mit wem handele und wo er welche Mengen akquiriert und liefert. Künftig könne der Übertragungsnetzbetreiber durch Abgleich der Kraftwerksbetriebszeiten mit den Börsenpreisen die Einstandspreise der Kraftwerke abschätzen. Daneben verfüge er als Netzbetreiber über Eingriffsmöglichkeiten, die alle Marktteilnehmer massiv behindern könnten. Die Tatsache, dass es in Deutschland keinen Regulator, dafür aber acht Übertragungsnetzbetreiber gebe, die mit bestimmten Händlern und Kraftwerksbetreibern gesellschaftsrechtlich verbunden seien, werde die Übertragungsnetzbetreiber - ob begründet oder nicht - dem Verdacht der Manipulation aussetzen. Es müsse deshalb nach Auffassung des VKU gerade im Interesse der Übertragungsnetzbetreiber liegen, sich von diesem Verdacht entlasten zu können. Dies erfordere ein Höchstmaß an Transparenz bei allen Regelungen, wo Interessenkonflikte möglich seien. Sonst könne eine diskriminierungsfreie Handhabung dieser Regeln nicht überprüft werden. Aus Sicht des VKU erfülle der vorliegende GridCode dies nur unzureichend.
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P G schrieb: Hallo, ich hab irgendwie ein Verständnis Problem, ich möchte...
Sonnenschein123 schrieb: Hallo zusammen, ich habe einen älteren ETA PE 25, Baujahr...
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