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News vom 26.01.2016

Neue Verordnung soll Legionellengefahr senken

Verdunstungskühlanlagen sind als Verursacher zahlreicher Legionelleninfektionen erkannt worden. Experten machen den Betrieb solcher Anlagen für mindestens acht Krankheitsfälle der vergangenen Jahre mit tödlichem Ausgang verantwortlich, gehen aber von einer noch höheren Dunkelziffer aus. Durch eine neue Verordnung will das Bundesumweltministerium deshalb einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen sicherstellen. Ein erster Entwurf dazu wurde jetzt den betroffenen Kreisen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Anhörung zugesandt.

Legionellen sind als meldepflichtige Krankheitserreger in § 7 des Infektionsschutzgesetzes seit Januar 2001 aufgeführt.
Legionellen sind als meldepflichtige Krankheitserreger in § 7 des Infektionsschutzgesetzes seit Januar 2001 aufgeführt.

Verdunstungskühlanlagen, u.a. auch Kühltürme und Nassabscheider, können legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führen können. In Deutschland wurden bisher mehrere größere, von entsprechenden Anlagen verursachte Legionellen-Ausbrüche dokumentiert; zwei davon mit

Todesfällen: Im Januar 2010 ereignete sich in Ulm/Neu-Ulm ein Legionellen-Ausbruch mit 65 Erkrankten und fünf Toten sowie in Warstein im August 2013 mit 160 Erkrankten und drei Toten. Als Infektionsquellen wurden in allen Fällen Verdunstungskühlanlagen als Hauptverursacher identifiziert.

Ziel der Verdunstungskühlanlagenverordnung ist es, einen hygienisch einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Zugleich wird die Grundlage für eine umfassende Kenntnis der Standorte von Verdunstungskühlanlagen geschaffen. Der Entwurf basiert auf einem Konzept gestufter Betriebskontrollen, d.h. zunehmende Abweichungen vom Zustand des ordnungsgemäßen Betriebs führen zur Intensivierung der Eigen- und Fremdkontrolle und zu einer Verdichtung zu ergreifender Maßnahmen, bis hin zur Gefahrenabwehr und direkter Beteiligung der Behörden. Der Entwurf sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen.

Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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