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News vom 22.02.2016

Bundesverband Erneuerbare Energie:
Chancen Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stärken

Deutschland heizt weiterhin klimaschädlich. Und eine Kehrtwende ist nicht in Sicht. „Noch immer werden in Deutschland zu wenige Heizungsanlagen ausgetauscht und zu selten kommen Erneuerbare Energien zum Einsatz“, bemängelt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) anlässlich einer Anhörung zum Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) heute im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags.


Der BEE fordert die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien neben Neubauten auch auf den Gebäudebestand auszuweiten.
Der BEE fordert die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien neben Neubauten auch auf den Gebäudebestand auszuweiten.

2015 ging der Verkauf von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomassekesseln sogar stark zurück, während konventionelle Heizungen zulegen konnten. Der gesamte Absatz von Heizungsanlagen belief sich im Jahr 2014 auf 681.000. Gemessen an den ca. 20,7 Mio. Heizungen in Deutschland lag die Austauschrate mit gerade einmal etwas über 80.000 Öko-Heizungen bei 0,5 Prozent.



Falk nennt drei Gründe für das Debakel:


  1. Die niedrigen Brennstoffpreise für Heizöl und Erdgas zeigen nicht die wahren Klima- und Gesundheitskosten und verhindern einen fairen Wettbewerb mit den Erneuerbare Wärmeheizugen.
  2. Dass die Bundesregierung Steuergelder für die Förderung von Öl- und Gaskesseln ausgibt, setzt komplett falsche Anreize. Das novellierte Marktanreizprogramm kann diesen Effekte nur teilweise ausgleichen.
  3. Es fehlt an konkreten Maßnahmen, die Dekarbonisierung des Wärmemarktes voranzutrieben. Die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien muss neben Neubauten auch auf den Gebäudebestand ausgeweitet werden. So stehen den ca. 20 Millionen Bestandsgebäuden laut Statistischem Bundesamt 138.375 genehmigte Neubauten im Jahr 2014 gegenüber. Das EEWärmeG gilt bisher nur für den Neubau.

Der BEE fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die Chancen  Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich zu stärken.

Die eigenen Szenarien der Bundesregierung verlangen sogar einen wesentlich schnelleren jährlichen Ausbau der erneuerbaren Wärme durch zusätzliche Maßnahmen. „Das aus dem Jahr 2008 stammende Ziel der Bundesregierung, den Anteil Erneuerbarer Wärme auf 14 Prozent bis 2020 zu steigern, ist  längst vom Klimaschutzabkommen von Paris und der Effizienzstrategie Gebäude (ESG) der Bundesregierung überholt“, sagt Falk. Das 2020-Ziel müsse demnach erhöht werden und das Zubautempo massiv zulegen. Laut ESG muss gegenüber dem Jahr 2008 die Erzeugung regenerativer Wärme im Gebäudesektor um 73  bis 264 Prozent ansteigen.

„Wer das EEWärmeG nicht auf Bestandsgebäude ausweiten will, muss effektive Alternativen aufzeigen“, verlangt Falk. Der BEE schlägt vor, kurzfristig im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung und EEWärmeG die CO2-Emissionen der Energieträger und einen Mindestanteil an Erneuerbaren Energien stärker zu berücksichtigen. Zudem müsse die Förderung von Öl- und Gasheizungen eingestellt werden. Hier liege bisher ein eklatantes Marktversagen vor, das die Politik korrigieren müsse, anstatt dem Problem einfach immer mehr Geld hinterherzuwerfen, so Falk.

HIer steht die BEE-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) BT-Drs. 18/6885 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Download zur Verfügung.


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