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News vom 14.03.2016

Energiewende wird digital

Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen sei sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen. Bild: Redaktion/Intemann
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen sei sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen. Bild: Redaktion/Intemann

Als intelligente Messsysteme gelten nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein "Gütesiegel" erhalten haben. Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf "die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten" gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Festlegung eines maximalen Stromverbrauchs sei die logische Folge des mit der Einführung intelligenter Messsysteme verfolgten Gesamtziels der Energieeffizienz, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen sei sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen. Kosten und Nutzen müssten aber in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gerade für private Letztverbraucher wäre es besser, wenn der Gesetzgeber auf die Etablierung von lastflexiblen Tarifen hinwirken würde als auf eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen. Die Bundesregierung sieht in dem vom Bundesrat geforderten Recht der Verbraucher, auf Smart Meter verzichten zu können, einen "Widerspruch zum Infrastrukturansatz des Gesetzes". Die Akteure der Energiewende, insbesondere die Messstellenbetreiber, würden verlässliche Rahmenbedingungen für den bevorstehenden Systemwandel zum intelligenten Netz und zum Strommarkt 2.0 brauchen.

Die Vorabfassung des Gesetzentwurfs (18/7555) der Bundesregierung findet sich hier im Internet.

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