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News vom 25.02.2016

Das neue Energieeffizienz-Label für Wohnungslüftungsgeräte
Alles Wichtige im Überblick!

Nach der neuen EU-Ökodesign-Verordnung müssen Geräte für die Wohnungslüftung ab Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Zeitgleich wird das aus dem Bereich der Haushaltsgeräte bekannte Energieeffizienz-Label nun auch für Lüftungsgeräte eingeführt.

Die Energieeffizienzlabel stellen dem Verbraucher verschiedene Informationen zur Verfügung. Neben der Effizienzklasse können auch die Fördermenge und der Schallpegel abgelesen werden. Werksbild: Helios Ventilatoren
Die Energieeffizienzlabel stellen dem Verbraucher verschiedene Informationen zur Verfügung. Neben der Effizienzklasse können auch die Fördermenge und der Schallpegel abgelesen werden. Werksbild: Helios Ventilatoren
Die Effizienzlabel und die standadisierten Produktdatenblätter sind für jedes Produkt auf Helios Select abrufbar. Werksbild: Helios Ventilatoren
Die Effizienzlabel und die standadisierten Produktdatenblätter sind für jedes Produkt auf Helios Select abrufbar. Werksbild: Helios Ventilatoren

Aber Achtung! Nicht jedes Lüftungsgerät erhält automatisch ein solches Label. Wohnungslüftungsgeräte mit einem typischen Einsatzbereich in Einfamilienhäusern oder Wohnungen und einem Maximal-Volumenstrom bis zu 250 m³/h müssen ein Energieeffizienz-Label besitzen. Für Lüftungsgeräte von 250 bis 1000 m³/h ist der typische Einsatzbereich (Wohnen oder Gewerbe) des Gerätes entscheidend, so dass ein Effizienz-Label nicht immer zu finden sein wird. Ab 1000 m³/h Luftvolumenstrom ist ein Energieeffizienz-Label lt. Verordnung nicht zulässig.

Ebenfalls ausgenommen von der Label-Kennzeichnung sind Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung (sog. Ein-Richtungs-Anlagen - ELA) mit einer geringeren Leistungsaufnahme als 30 Watt je Luftstrom. In der Regel sind das Lüftungsgeräte zur Entlüftung von Bad- oder Toilettenräumen. Die produkttechnischen Informationen und Effizienz-Spezifikationen sind den Lüftungsgeräten auf standardisierten Produktdatenblättern beigelegt.

Das Energieeffizienzlabel auf einen Blick
Die Bewertung des neuen Energielabels erfolgt anhand der Effizienzklassen A+ (beste Klasse) bis G (schlechteste Klasse). Als Ausgangspunkt dient der SEVWert (Spezifischer Energieverbrauch). Dieser berechnet sich aus der Differenz des jährlichen Energieverbrauchs und der eingesparten Energie. Somit symbolisiert die Kennzeichnung G die "Energieeffizienz" des klassischen Fensterlüftens mit einem SEV-Wert von 0 (spart keine Energie ein, verbraucht aber auch keinen Strom). Gegenüber diesem „Lüften von Hand“ bedeutet die höchste Effizienzstufe A+ eine errechnete Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert gibt die Energieeinsparung an, die das Lüftungsgerätes im Vergleich zur Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität ermöglicht. Je höher dieser negative Wert ist, desto energieeffizienter ist das Gerät. In einem verschärften zweiten Schritt dürfen ab 2018 nur noch Geräte vertrieben werden, die mehr Energie einsparen als Strom verbrauchen.

Darüber hinaus lässt sich anhand des neuen Energieeffizienzlabels auch ablesen, wie leise oder laut das Lüftungsgerät arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann.

Bedarfsgerechte Steuerung für gesteigerte Effizienz
Neben den bisher relevanten Leistungsdaten wie der Wärmerückgewinnung oder der Leistungsaufnahme der Ventilatoren nimmt zur Bestimmung der Effizienzklasse auch die Betriebsart Einfluss. Hierbei ist zwischen manueller Nutzung über ein Bedienelement und bedarfsgesteuerter Nutzung über Sensoren zu unterscheiden. Die bedarfsgerechte Lüftung regelt den Luftstrom anhand definierter Soll-Werte völlig unabhängig vom Nutzerverhalten und sorgt so für ein ideales Innenraumklima bei gleichzeitg optimierter Betriebsweise. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Lüftungsanlage nicht unnötig auf hoher Stufe läuft und zu viel Strom verbraucht. Dementsprechend werden Lüftungsgeräte, die mit zusätzlichen Sensoren betrieben werden, mit besseren Energieeffizienzklassen bewertet.

Mit Helios Produkten auf Nummer sicher!
Das Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung in 2016 ist ein erster Schritt zur Sicherung von Mindesteffizienzstandards für Lüftungsgeräte. Ab 2018 werden in einem zweiten Schritt die Anforderungen an die Produkte nochmals verschärft. Für Helios-Kunden kein Grund zur Sorge, denn bereits heute erfüllen unsere Produkte die Standards von 2018. So erhalten die zentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung das A-Label bereits in der Standardausführung, mit zusätzlichem Sensor ist sogar die Effizienzklasse A+ möglich.

Hier finden Sie die Ökodesign-Produktinformationen bei Helios
Die Energieeffizienz-Label für Wohnungslüftungsgeräte sowie die ebenfalls durch die neue EU-Ökodesign-Verordnung vorgeschriebenen Produktdatenblätter finden Sie in der Online-Datenbank Helios Select unter www.heliosselect.de für sämtliche Helios Produkte.

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