Im vergangenen Jahr beschloss das Kabinett die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des Projekts „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“. Der Aufkleber für Kessel älteren Datums ergänzt das Label für Neuanlagen.
Er ist aber nur ein Punkt aus dem übergeordneten umfassenden Katalog von Maßnahmen mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE). Dieser beschreibt insgesamt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode, die bis Ende 2017 reicht. Auf dem dena-Kongress 2015 hörte man verschiedene Details.
Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
„Die Energieeffizienz steht ganz oben auf der politischen Agenda der Koalition. Mit NAPE hat die Bundesregierung einen Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der mit Nachdruck umgesetzt werden wird“, teilte Ulrich Benterbusch auf dem 6. Energieeffizienzkongress der Deutschen Energie-Agentur (dena) Mitte des vergangenen Novembers in Berlin den rund 700 Teilnehmern aus Wirtschaft und Industrie mit. Er muss es wissen, Ulrich Benterbusch leitet die Unterabteilung „Wärme und Effizienz in Industrie und Haushalten sowie nachhaltige Mobilität“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Vorweg: NAPE hat ein Kommunikationsproblem. In vielen Zielgruppen hat man davon gehört, macht aber der Bundesregierung den Vorwurf, das Programm nicht durchzusetzen. Damit tut man dem Gesetzgeber Unrecht, einfach aus dem Grunde, weil bereits Teile aus dem umfangreichen NAPE-Paket in Kraft getreten sind. Nur ordnen sie die Anwender nicht dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zu. Die Label- Aktionen zum Beispiel, also die Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung, stehen unter dem NAPE-Dach. Ähnliches gilt für andere Programme und Förderungen. Doch fehlt in Veröffentlichungen in der Regel der Querverweis.
1. Altanlagen-Label
Beginnen wir mit dem Altanlagen-Label: Seit Januar 2016 sind also Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, auf denen noch kein Label klebt, zu etikettieren.
Die Informationen zum Zustand des Kessels soll den Betreiber nichts kosten. Den Aufwand für das Anbringen des Etiketts sowie für die Informationen an den Eigentümer und Mieter soll der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vom Bund erstattet bekommen. Die Schätzung geht für den Zeitraum von 2017 bis 2023 von rund 60 Mio. Euro aus. Allerdings basiert sie auf einer Aufwandsentschädigung für den Bezirksschornsteinfeger von durchschnittlich 8 Euro pro Etikett zuzüglich Umsatzsteuer. Da jedoch das Testat laut Gesetzentwurf mit dem Bewertungsschema für die ab diesem Jahr neu in den Verkehr gebrachten Heizgeräte übereinstimmen soll, dürfte die Bewertung von Kombianlagen für diesen Preis nicht zu machen sein.
Den gesamten Beitrag lesen Sie im neuen Heft 1/2 - Januar/Februar 2016.
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