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News vom 18.03.2016

REACH – europäischer Totengräber für verchromte Armaturen?

Die EU-Reglementierung rückt für die Armaturenproduzenten immer stärker ins Blickfeld, etwa die Chemikalienverordnung REACH. Ihr zentrales Ziel ist es, die Verwendung von sogenannten „Besorgnis erregenden Stoffen“ zu regulieren, weiß Stefan Oberdörfer, der jüngst als Referent der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI) auf die damit einhergehenden Konsequenzen für die Hersteller hinwies.

Stefan Oberdörfer, Referent der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie, rät der Branche, bei der EU-Chemikalienverordnung REACH genau hinzuschauen. Bild: AGSI
Stefan Oberdörfer, Referent der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie, rät der Branche, bei der EU-Chemikalienverordnung REACH genau hinzuschauen. Bild: AGSI

Taucht also eine Substanz im Anhang XIV der REACH-Verordnung auf, dürfe sie nach einer Übergangszeit nur noch bei Zulassung für einen bestimmten Verwendungszweck genutzt werden. Konkret betreffe das Chromtrioxid und weitere Chrom VI-haltige Verbindungen. Für sie laufe die Übergangsfrist Ende September 2017 aus.

Die Begründung:  Sowohl Chromtrioxid als auch Chrom-VI-haltige Verbindungen seien „erbgutverändernd“ und krebserregend“. Die AGSI betont jedoch, dass sich diese Attribute auf die Herstellung und nicht auf die Armatur selbst beziehen, die am Waschtisch oder an der Spüle des Endverbrauchers steht.

Fast 99 Prozent der Armaturen sind verchromt

„Wenn man sich vor Augen hält, dass fast 99 Prozent aller Sanitärarmaturen verchromt sind, kann man sich vorstellen, welche Bedeutung das Thema für die Branche hat“, so Oberdörfer. Nicht ohne Grund beschäftigt sich die Industrie bereits seit 2010 intensiv mit diesem Thema. Als Teil eines internationalen Konsortiums mit rund 150 Unternehmen bemühten sich die Sanitärarmaturenproduzenten um die Erstellung der nötigen Zulassungsanträge. Gemeinsam wolle man erreichen, das derzeit „alternativlose“ Chrom VI auch künftig verarbeiten zu können. Aktuell sei davon auszugehen, dass das durch eine zunächst siebenjährige Zulassung gelinge.

Überhaupt sei REACH alles andere als eine Bagatelle. Die Chemikalienverordnung nehme derzeit nicht weniger als 168 Substanzen kritisch unter die Lupe – mit steigender Tendenz. Exemplarisch nannte Oberdörfer mit Blei, Beryllium und Borsäure drei für die Sanitärarmaturenindustrie relevante Materialien. Dabei sei das wegen der Zerspanbarkeit wichtige Blei besonders hervorzuheben. Werde dem Antrag der schwedischen Umweltbehörde stattgegeben, den Stoff bereits bei einer Konzentrationsgrenze von 0,03 Prozent als fortpflanzungsgefährdend einzustufen, wäre die vom Umweltbundesamt selbst bei einem Bleianteil von bis 2,2 Prozent festgestellte trinkwasserhygienische Eignung erst einmal hinfällig. Denn: EU-Verordnungen sind für die Mitgliedsstaaten absolut bindend und 1:1 umzusetzen. Und schon drohe weiteres Ungemach: Nickel bzw. Nickelmetalle stünden ebenfalls bereits im REACH-Fokus.

Für die AGSI habe deshalb im Interesse ihrer Mitglieder zunächst einmal Priorität, „den Überblick zu behalten“. Das sei vor dem Hintergrund vielfältiger länderspezifischer Entwicklungen und komplexer (Gremien-)Prozesse leichter gesagt als getan. In der Praxis komme es daher auf „funktionierende Netzwerke“ an. Effiziente Beispiele dafür seien die Kooperation mit dem europäischen Armaturenverband EUnited Valves und der regelmäßige Austausch mit der Wirtschaftsvereinigung Metalle.

Es gehe nicht darum, europäische Bestrebungen zum Ersatz potenziell gesundheitsgefährdender Stoffe zu torpedieren. Stattdessen gehe es um einheitliche, klare, rechtssichere und handhabbare Regelungen. Das Fazit des Referenten: „Wir müssen uns nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Brille aufsetzen. Am besten eine mit Gleitsicht, damit man genau erkennt, was beim Bundesamt in Bad Elster passiert und bei der EU in Brüssel herauskommt…“

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