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News vom 16.05.2002

Rückgang der Wohneigentumsförderung


Steigende Belastungen und Wegfall von Steuervorteilen führen zum Rückgang der Wohneigentumsförderung. Mit dem Baujahrgang 2002 fallen die Staatsausgaben bereits unter die Marke, die bei der Einführung der Eigenheimzulage kalkuliert wurde.

Wo Kritik am finanziellen Aufwand des Staates für die Wohneigentumsförderung erhoben wird, geschieht dies allzu oft auf der Basis überholter und damit falscher Zahlen. Nach Berechnungen von LBS Research "kostet" der Bau- und Erwerbsjahrgang 2002 den Fiskus über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren nämlich nur noch 8,5 Mrd. Euro, also bereits weniger als seinerzeit bei Einführung der Eigenheimzulage im Jahr 1996 kalkuliert worden war. Damals war man
von einem Volumen pro Förderjahrgang von 17,4 Mrd. DM (8,9 Mrd. Euro) ausgegangen. Für den aktuellen Abwärtstrend gibt es nach den Worten der LBS-Experten klare Gründe: Die Wohnungsbauflaute, die mittlerweile auch den Eigenheimbereich erfasst hat, und mehrfache Einschnitte bei der Förderung in den letzten Jahren haben sich negativ auf die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage ausgewirkt.

Seit 1996 bekommen die meisten Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum anstelle des alten § 10 e EStG die Eigenheimzulage, egal ob sie ins Eigenheim oder in die Eigentumswohnung ziehen. Der Grundbetrag für einen Neubau beträgt über den gesamten achtjährigen Förderzeitraum 20.448 Euro, für die Gebrauchtimmobilie mit 10.224
Euro die Hälfte. Dazu kommt eine Kinderzulage von 6.136 Euro pro Kind. Die wichtigsten Konditionen sind seitdem unverändert. Doch in mancherlei Hinsicht wurden Eigentumserwerber mit spürbaren Belastungen konfrontiert:

  • 1997 wurde die Grunderwerbssteuer um 75 Prozent, nämlich von 2 auf 3,5 Prozent, angehoben.


  • Seit 1999 können Erwerber keine sog. Vorkosten mehr steuerlich absetzen, z. B. für Modernisierungsaufwendungen vor dem Einzug in ein gebrauchtes Objekt.


  • Seit 2000 sind die Einkommensgrenzen für den Bezug der Zulage vor allem für Singles und kinderlose Ehepaare deutlich abgesenkt worden.


  • Die Summe dieser Belastungen hat sich vor allem im Neubau von Einfamilienhäusern deutlich niedergeschlagen: Nach einem mehrjährigen Boom - die Zahl der Fertigstellungen stieg in Deutschland von 1996 bis 1999 insgesamt um 40 Prozent - wird in diesem Jahr fast schon wieder das niedrige Ausgangsniveau erreicht. Parallel dazu ist es offensichtlich auch beim Erwerb von Gebrauchtobjekten vor der Absenkung der Einkommensgrenzen Ende 1999 zu Vorzieheffekten gekommen.

    Beides zusammen hat dazu geführt, so LBS Research, dass nach dem Spitzenjahr 1999, das noch 14,1 Mrd. Euro Eigenheimzulage "kostete", der Aufwand für den Bau- und Erwerbsjahrgang 2000 bereits schlagartig um 30 Prozent auf weniger als 10 Mrd. Euro zurückging. Seitdem ist ein weiteres Minus von 10 Prozent zu verzeichnen. In diesem Jahr wird bereits die für 1996 (bei dem damaligen bescheidenen Bautätigkeitsniveau) kalkulierte Größenordnung von 8,9 Mrd. Euro um rund 5 Prozent unterschritten. Und die Tendenz ist weiter fallend.

    Nach Ansicht der Immobilien-Experten gehen Kürzungsdebatten um die Wohneigentumsförderung damit an den Realitäten vorbei. Das staatliche Fördervolumen gehe faktisch ohnehin zurück. Weitere Diskussionen tragen lediglich zur Verunsicherung potenzieller Bauherren bei und schädigen damit nicht nur die bereits arg gebeutelte deutsche Baubranche und ihre Beschäftigten. Sie führen vielmehr zugleich zu Steuerausfällen sowie weiteren Belastungen für die Sozialsysteme, und dies sofort in voller Höhe. Weitere Einschnitte bei der Wohneigentumsförderung bedeuten im Ergebnis nicht den Abbau von Subventionen und die Konsolidierung der Staatsfinanzen, sondern führen an anderer Stelle zu Mehrausgaben.

    Hinzu kommt, so LBS Research weiter, dass die Wohnungsversorgung durch die Schwäche der Baukonjunktur ohnehin über kurz oder lang Schaden zu nehmen droht. Nichts sei aber teurer, als bei neuen Engpässen auf dem Wohnungsmarkt dann viel teurere Förderprogramme für den Mietwohnungsbau aufzulegen. Jede Wohnung, die ein Eigenheim-Bauherr schafft, kommt den Staat immer noch billiger als eine steuerlich begünstigte Mietwohnung eines Kapitalanlegers - von dem noch kostspieligeren sozialen Wohnungsbau ganz zu schweigen.
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