Seit dem 1.1.2016 besteht mit dem Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eine Direktvermarktungspflicht für Anlagen ab 100 KW. Diese rechtlichen Neuregelungen sind von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit und damit für die mit KWK befassten Unternehmen.
Bild: B.KWK
Der B.KWK bietet zweimal in diesem Jahr einen speziellen Halbtagesworkshop an, um sich im Detail mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. Versierte Energie-Rechtsanwälte und KWK-Planer werden das neue Gesetz aus ihren jeweiligen Perspektiven, also aus rechtlicher und planerischer Sicht, unter die Lupe nehmen und analysieren.
Angesprochen sind Fachleute aus Unternehmen der Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Planung, Beratung, Anlagenbau, Installation und Effizienzdienstleistungen sowie Anwaltskanzleien, die sich frühzeitig mit den kommenden Bedingungen des Betriebes von KWK-Anlagen befassen wollen.
Die Teilnehmer werden durch den Workshop in die Lage versetzt, sich frühzeitig auf den auf die Veränderungen bei den Geschäftsmodellen einzustellen und den Informationsvorsprung für die eigene Unternehmensausrichtung bzw. Investitionen zu nutzen.
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Programm und das
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Ihre Referenten:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
- RA Prof. Dr. Martin Maslaton
CLEAN ENERGY SOURCING AG: