Der Finanzausschuss hat am 27.04.2016 die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736, 18/8044) abgesetzt.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde vom Finanzausschuss abgesetzt. Bild: Intemann/Redaktion
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf. Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
Von der SPD-Fraktion hieß es, nach der öffentlichen Anhörung gebe es Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Es fehle im Gesetzentwurf auch eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einer Komplexität des Themas. Es gehe nicht nur um die Frage der Nachverdichtung. Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigte das Ziel, den Wohnungsbau zu fördern. Es gebe einen großen Bedarf an Wohnungen, auch durch Zuwanderung, der gedeckt werden müsse. Dazu reiche es nicht, Dachgeschosse auszubauen.
Aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Bundesregierung mit, sie erwarte von der Neuregelung, dass bereits in diesem Jahr 90.600 Mietwohnungsneubauten gefördert werden könnten. 2017 würden 104.100 Neubauten erwartet und 2018 156.500. Insgesamt würden somit gut 350.000 Wohneinheiten gefördert. Die Linksfraktion kritisierte den Entwurf. Das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, könne nicht erreicht werden. Die Steuergelder seien nicht gut angelegt, wenn damit nur Neubauten mit teuren Wohnungen geschaffen werden würden.
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus -18/7736 Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf -18/8044
Dazu der Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Mit dem voraussichtlichen Aus der steuerlichen Förderung des Wohnungsneubaus hat der Finanzausschuss den Menschen, die in den Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, einen Bärendienst erwiesen. Sie werden weiter suchen müssen. Die kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge zum lange vorliegenden Gesetzentwurf sind unverantwortlich und haben das Scheitern provoziert." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die heutige Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.
Pakleppa weiter: "An einem Tag, an dem gleichzeitig die Förderung von Elektroautos beschlossen wurde, Menschen ein Dach über dem Kopf zu verwehren, ist unverständlich und zynisch. Das Hin und Her um die steuerliche Förderung schreckt private Investoren ab und führt zu Attentismus auf dem Wohnungsmarkt. Mit einer solchen Wohnungsbaupolitik werden wir die notwendigen 400.000 neuen Wohnungen jedenfalls nicht auf den Markt bekommen. Die Flüchtlinge werden sich auf längere Aufenthalte in Turnhallen und teuren Containern einrichten müssen."
Einfache Wohnungen - und das dürfte wohl heißen billige Wohnungen, wie in der Presse kolportiert, können in Ballungsgebieten nicht gebaut werden; dem stehen eine Fülle von Vorschriften, Verordnungen und Normen entgegen. Solange die Politik nicht bereit ist, konkrete Standards und Anforderungen zu verändern, werden auch die Baukosten unverändert bleiben. Der Wohnungsmarkt reagiert darüber hinaus auf Angebot und Nachfrage. Und das Angebot kann nur über mehr neue Wohnungen vergrößert werden. Dann erst werden die Mietpreise sinken. Auch die Klage der kommunalen Wohnungsbauunternehmen, sie profitierten nicht von einer steuerlichen Förderung, ist nicht zu verstehen. Denn wofür bekommen die Länder die gerade aufgestockten Zuwendungen für den sozialen Wohnungsbau? Wenn nicht dafür, die Unterstützung an die Kommunen und deren kommunale Wohnungsunternehmen weiterzureichen?"