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News vom 06.05.2016

Berufsbild des Anlagenmechanikers SHK wird attraktiver

Am 02. Mai 2016 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ veröffentlicht. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des BTGA – Bundesindustrie-verbands Technische Gebäudeausrüstung e.V. Günther Mertz:

Bild: BTGA
Bild: BTGA

Die neue Ausbildungsverordnung wird zu einem attraktiveren und moderneren Berufsbild des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) führen. Der BTGA begrüßt, dass seine Vorschläge zur neuen Ausbildungsverordnung berücksichtigt wurden: Zukünftig wird beispielsweise der Ausbildungsrahmenplan auch die Themen „Gebäudemanagement-systeme“ und „Hygienemaßnahmen“ enthalten, die gestreckte Abschlussprüfung wird eingeführt.

Die gestreckte Abschlussprüfung hat zum Ziel, die Motivation der Auszubildenden weiter zu erhöhen. Der erste Teil der Prüfung soll bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden; dieses Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung auch in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfung wird dadurch inhaltlich und methodisch aufgewertet.

Erfreulich ist, dass die jetzige Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren beibehalten wird. Die Anforderungen an die Anlagenmechaniker SHK sind bereits in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – ein Trend, der sich fortsetzen wird. Nur durch eine fundierte, qualifizierte Ausbildung sind die von der Bundesregierung gesteckten Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Gebäudestandards zu erreichen.

Hintergrund:
Der BTGA war seit 2011 am Neuordnungsverfahren der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker SHK beteiligt. Die am 2. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.

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