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News vom 04.06.2002

Zulassung gemäß EnEV aktualisiert: kontrollierte Wohnungslüftung von Lunos


Seit dem 16.4.2002 liegen für die Systeme zur kontrollierten Wohnungslüftung des Berliner Herstellers LUNOS Lüftung die im Rahmen der EnEV aktualisierten Zulassungen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vor. Erstmalig werden nun auch die EnEV-relevanten Daten zur Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs genannt.

Mit Verabschiedung der EnEV müssen neu errichtete Gebäude und Modernisierungen, die einen bestimmten Umfang übersteigen, nach den darin beschriebenen Regeln ausgeführt werden. Für die Planung von Lüftungsanlagen wird der Luftwechsel nun mit dem gerätebezogenen Volumenstrom der Lüfter ausgelegt. Dieser Volumenstrom fließt sowohl in die Berechnung des Heizwärmebedarfs als auch in die Berechnung der Anlagenaufwandszahl ein.

Deshalb wird dieser Wert in den aktualisierten Zulassungen angeben. In die energetische Bewertung der Anlage fließt der Hilfsenergiebedarf der Ventilatoren ein. Deshalb werden die Motoren nun auch Gegenstand der Zulassung.
Die EnEV unterscheidet bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs zwischen einfacheren und aufwändigeren Verfahren. Das vereinfachte Verfahren zur Berechnung des Heizwärmebedarfs und die Diagramm- bzw. Tabellenverfahren zur Anlagenbewertung spiegeln jedoch nicht das Einsparpotential kontrollierter Lüftung wider. Um die technischen Möglichkeiten auch in der Berechnung auszuschöpfen, sollten für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs das Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 und für die Anlagenbewertung das detaillierte Verfahren nach DIN V 4701-10 verwendet werden.

Beim Hersteller LUNOS Lüftung können die aktuellen Informationen angefordert werden. Zudem liegt eine Berechnungsgrundlage zur Vereinfachung des Planungsablaufs vor.
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