Ob neue gesetzliche Vorgaben oder neue Technologien – Anlagenmechaniker/innen im Sanitär Heizung Klima Handwerk müssen in diesem vielschichtigen Arbeitsgebiet auf dem neuesten Stand sein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unterMitwirkung der SHK-Verbandsorganisation die dreieinhalbjährige Berufsausbildung modernisiert. Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
Infotag an einer Schule. Bild: Innung SHK Frankfurt
"Der technische Fortschritt in der Haus- und Gebäudetechnik ist enorm. Besonders die fortschreitende Digitalisierung und eine zunehmend vernetzte Systemtechnik stellen die Beschäftigten des SHK Handwerks vor neuen Herausforderungen, die auch das Berufsbild des Anlagenmechanikers/in Sanitär Heizung Klima verändern. Somit ist es nur folgerichtig, dass die neue Ausbildungsordnung das Thema Digitalisierung durch modifizierte Berufsbildpositionen bzw. Prüfungsinhalte stärker aufgreift,“ äußert sich Peter Paul Thoma, Obermeister der Innung SHK Frankfurt, zur Modernisierung.
So ist das Thema Gebäudemanagementsysteme in den Ausbildungsrahmenplan neu aufgenommen worden. Die Auszubildenden sollen künftig im Rahmen ihrer Ausbildung die Fähigkeit erlangen, Gewerke übergreifende Schnittstellen zu erkennen und zu berücksichtigen sowie Regelungs- und Gebäudeleitsysteme und Systeme zum Datenaustausch zu unterscheiden und einzubauen. Gleichzeitig sind Kenntnisse über Fernüberwachungslösungen erforderlich.
Ein weiterer Aspekt der Modernisierung der Ausbildung ist die stärkere Berücksichtigung der Trinkwasserhygiene. Dazu Thomas Dresch, Lehrlingswart der Innung SHK Frankfurt, „Das Durchführen vonHygienemaßnahmen ist erstmals eine separat aufgeführte Berufsbildposition. Maßgeblich für die Aufwertung dieses Bereiches ist die sukzessive Verschärfung der Trinkwasserverordnung in den letzten Jahren. Zudem sind die zu erlernenden Rohrtechniken vielseitiger und deutlich anspruchsvoller geworden. “
Eine weitere bedeutende Neuerung ist die zweiteilige Abschlussprüfung, die sogenannte „gestreckte“ Gesellenprüfung. Der erste Teil der Prüfung findet bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und ersetzt die ehemalige Zwischenprüfung. Das Ergebnis fließt zu 30 Prozent in die Gesamtnote der Gesellenprüfung ein. Der zweite Teil der Prüfung wird am Ende der drei Lehrjahre durchgeführt. Die gestreckte“ Gesellenprüfung soll die Orientierungsmöglichkeiten der Auszubildenden bezüglich ihrer Leistungsentwicklung während der Ausbildung verbessern, aber auch das punktuelle Prüfen von erworbenen Kompetenzen am Ende der Ausbildung ablösen und damit eine durchgehend qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten. Thomas Dresch sieht da auch Aufklärungsbedarf bei Ausbildungsbetrieben „Es ist nun wichtig, dass wir als Innung den ausbildenden Betrieben den hohen Einfluss des ersten Teils der Prüfung verdeutlichen. Insbesondere deshalb, weil Teil 1 an die Stelle der „bewertungsneutralen“ Zwischenprüfung tritt.“
Die vollständige Ausbildungsordnung 2016 kann
hier abgerufen werden.