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News vom 22.05.2002

Fußbodenaufbau von Flächenheizungen nach EnEV


Durch die seit Februar 2002 in Deutschland gültige Energie-einsparverordnung (EnEV) erhält der Planer und Architekt u.a. eine größere Gestaltungsfreiheit bei Neubauten in Bezug auf den erforderlichen Wärmeschutz. Die EnEV lässt - unter Beachtung des Mindestwärmeschutzes gemäß den anerkannten Regeln der Technik – offen, wie gebäudeseitig der erforderliche Wärmeschutz durchgeführt wird. Für den Mindestwärmeschutz gilt die DIN 4108-2:2001-3. Für den Fußbodenaufbau bei Warmwasser-Fußbodenheizungen die DIN EN 1264-4:2001-12.

Was bedeutet das für die Flächenheizung im Neubau?

Der Fußbodenaufbau für Kellerdecken, Decken gegen unbeheizte Räume oder in Abständen beheizte Räume, für Decken gegen Erdreich oder Außenluft kann unter Einhaltung des Mindestwärmeschutzes jetzt höhenmäßig niedriger ausfallen als bisher. Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV 1/95) gelten nicht mehr für Bauanträge die nach dem 31.01.02 gestellt werden.

In Zahlen ausgedrückt führt dies bei Einbau einer Fußbodenheizung im Neubau mit normalen Innentemperaturen auf "Decken gegen unbeheizte oder in Abständen beheizte darunterliegende Räume oder direkt auf dem Erdreich" zu einer Mindest-Dämmschicht mit Rins von 1,25 m²·K/W. Der bisherige k-Wert von 0,35 W/(m²·K) aus der WSchV 1/95 entfällt. Darüber hinaus ist beim Einbau auf "Decken gegen Außenluft (-5°C>Θe≥-15°C)" ein Wärmeleitwiderstand von Rins= 2,0 m²·K/W erforderlich. Der höhere Wärmeschutz ist auch verständlich, da gegen Außenluft zu dämmen ist.

Bei Einbau in Neubauten mit niedriger Innentemperatur muss die Dämmschicht so ausgeführt werden, dass der zul. Höchstwert des Transmissionswärmeverlustes nach EnEV, unter Anwendung der DIN 4108-6:2000-11 nicht überschrit-ten wird.

Für den Einbau einer Wandheizung im Neubau wird in der EnEV kein expliziter Wert vorgegeben. Bei der Berechnung des zul. Höchstwertes des Transmissionswärmeverlustes nach EnEV, ist ebenfalls die Anwendung der DIN 4108-6:2000-11 verbindlich.

Wie sieht es in der Gebäuderenovierung aus?

Wird eine Fußbodenheizung in einem bestehenden Gebäude eingebaut und werden die Bedingungen der EnEV, §8 erfüllt, sind die Anforderungen an den max. Wärmedurchgangskoeffizienten Umax. (früher k-Wert)= 0,40 bzw. 0,50 W/(m²·K) für das gesamte Bauteil, gemäß Anhang 3 der EnEV, einzuhalten.

Sind die Randbedingungen zur Heranziehung der EnEV bei einer Wandheizung in bestehenden Gebäuden gegeben, gilt für den Einbau in Außenwänden der Anhang 3 ein Umax = 0,35 bzw. 0,45 W/(m²·K).

Je nach Gebäudekonzeption kann es sein, dass der Wärmeschutz besser ausgeführt wird. Dies ist dann bei der Ausführungsplanung der Flächenheizung zu beachten. Die Auswahl der Dämmung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Wärmedurchgangskoeffizienten aus dem Energiebedarfsausweis.

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