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News vom 27.06.2016

Kühlturmaudit und neue Verordnung: Schlechte Zeiten für Legionellen

Endlich – möchte man fast sagen: Prophylaktische Maßnahmen gegen die Legionellengefahr aus Rückkühlanlagen fließen noch in diesem Jahr in eine neue Verordnung! Wasserexperten empfehlen den Betreibern aber schon jetzt ein kluges Anlagen-Management inklusive eines Kühlturm-Audit.

15.000 bis 30.000 Menschen erkranken nach Hochrechnungen jährlich in Deutschland an Legionellose – die Sterberate liegt bei 10 Prozent. Bild: Veolia/ Dr.Kateryna/Fotolia
15.000 bis 30.000 Menschen erkranken nach Hochrechnungen jährlich in Deutschland an Legionellose – die Sterberate liegt bei 10 Prozent. Bild: Veolia/ Dr.Kateryna/Fotolia
Durch Katalysatoren lässt sich der Einsatz von Bioziden im Kühlwasser reduzieren. Bild: Veolia
Durch Katalysatoren lässt sich der Einsatz von Bioziden im Kühlwasser reduzieren. Bild: Veolia

Der HaustechnikDialog hat schon häufiger die gesundheitlichen Risiken durch Legionellen angesprochen und diskutiert. Die konkrete Gefährdung durch Rückkühlanlagen wird jetzt auch von der Bundesregierung adressiert. Voraussichtlich noch in diesem Jahr werden die Empfehlungen der seit Januar 2015 geltenden VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 als Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtenden Charakter bekommen. Höchste Zeit also für alle Betreiber einer Rückkühlanlage, sich schon mal mit den sich daraus ergebenden Veränderungen und Anforderungen vertraut zu machen, falls bis dato noch nicht geschehen. Da diese Anlagen immer wieder als potentielle und reale Quellen von Legionellose-Infektionen im Fokus stehen, kommt auf jeden Fall die von diversen Gesundheitsbehörden schon lange geforderte Meldepflicht für neue und schon bestehende Anlagen. Das schreibt Paragraf 9 des aktuellen Entwurfs der 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz ganz klar vor (42.BImSchV). Eine vollständige katastermäßige Erfassung aller Rückkühlanlagen wird künftig die heute oft zeitraubende Suche nach einem Infektionsherd deutlich erleichtern und so die Zahl an Erkrankungen und Todesfällen (hoffentlich) vermindern.

Der Referentenentwurf der 42. BImSchV beschreibt die künftigen Anforderungen so: „Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Anlagen so ausgelegt und errichtet werden, dass

  1. die eingesetzten Werkstoffe für die Wasserqualität und die einzusetzenden Betriebsstoffe geeignet sind,
  2. wirksame Tropfenabscheider zum Einsatz kommen,
  3. Totzonen, in denen das Wasser stagniert, vermieden werden,
  4. wasserführende Bauteile möglichst vollständig entleert werden können,
  5. Biozide dem Kühlwasser oder dem Waschwasser dosiert zugesetzt werden können,
  6. Vorkehrungen für die regelmäßige Überprüfung relevanter chemisch-physikalischer Parameter
  7. getroffen werden und
  8. Vorkehrungen für die Durchführung regelmäßiger Wartungen getroffen werden.

Kühlturmaudit und –Management

Wasserexperten, wie von Veolia Berkefeld, empfehlen darüber hinaus ein intelligentes Kühlturmmanagement, beginnend mit einem Audit: „Ein umfassendes Bild vom Zustand des Kühlturms liefert ein Kühlturmaudit. Zu empfehlen ist eine gründliche wirtschaftliche, technische und rechtliche Bestandsaufnahme des Gesamtsystems. Damit erhält der Bertreiber qualifizierte Antworten auf Fragen nach der optimalen Qualität des Kühlturmzusatzwassers, der Wirkung der eingesetzten Dosierchemikalien, der Wirtschaftlichkeit des Systems und der Konformität mit der VDI 2047-2 und anderen relevanten Richtlinien. Zur Aus- und Weiterbildung des Betreiberpersonals eignen sich VDI-zertifizierte Schulungen“, heißt es.

Wie hoch die künftigen zusätzlichen Kosten für den Betreiber ausfallen werden, steht noch nicht fest. Laut Entwurf wird der sogenannte Erfüllungsaufwand erst im Laufe diverser Anhörungen eruiert…
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