Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 10.06.2016

Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2016

Nach der Einigung von Bund und Ländern zur Novelle des EEG in den Gesprächen Anfang Juni 2016 hat das Bundeskabinett jetzt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. In dem Regierungsentwurf sollen die Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen wegfallen und Ausschreibungen an die Stelle treten.

Das Tempo beim Ökostromausbau soll künftig verringert werden. Neben Klimaschützern, Verbänden der Erneuerbare-Energien-Branche und Bundesländern kritisierten Vertreter der mittelständischen Wirtschaft und die Wohnungswirtschaft die Pläne. Bild: Intemann / Redaktion
Das Tempo beim Ökostromausbau soll künftig verringert werden. Neben Klimaschützern, Verbänden der Erneuerbare-Energien-Branche und Bundesländern kritisierten Vertreter der mittelständischen Wirtschaft und die Wohnungswirtschaft die Pläne. Bild: Intemann / Redaktion

Das Bundeskabinett hat am 8. Juni 2016 den Regierungsentwurf für die Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel der Novelle soll sein, die die Förderung erneuerbarer Energien von „politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umzustellen“.

Die Bundesregierung sieht hier einen Start in die nächste Phase der Energiewende. Merkel und Gabriel sprachen bei den Bund-Länder-Gesprächen zur EEG-Novelle am 01.06.2016 von einem Paradigmenwechsel durch die Umstellung des Fördersystems im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zum 1.1.2017 in Kraft treten soll.

Im Gesetzentwurf ist geplant, dass Ausschreibungsverfahren für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen das alte Vergütungssystem ersetzen sollen. Die garantierte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien würde wegfallen. Gefördert werden dann laut Bundesregierung die Anlagen, die mit den wenigsten Subventionen auskommen. Die Abnahme von Strommengen soll dann ausgeschrieben werden und Stromproduzenten können sich auf die Förderung bewerben.



Das BMWi teilt für die einzelnen Technologien folgende jährliche Ausschreibungsmengen mit:

  • Wind an Land:
    Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten. Wir reagieren und steuern nach: mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge, einer Einmal-Degression von 5 % zum 1. Juni 2017 - für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt - und einer Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Damit wirken wir Vorzieheffekten und den damit verbundenen Marktverzerrungen entgegen.

  • Photovoltaik:
    Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb.

  • Wind auf See:
    Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.

  • Biomasse:
    Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.

Stimmen zum Kabinettsbeschluss zum EEG 2016:

Bundesverband Solarenergie (BSW):
Als skandalös bezeichnet die Branche zudem die jüngst bekannt gewordenen Pläne aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), den Eigenbedarf von Solarstrom oberhalb von 20 Megawattstunden im Jahr künftig zu besteuern. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar): "Solarenergie, die lokal erzeugt und verbraucht wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen, darf nicht durch Steuern und finanzielle Umlagen künstlich verteuert werden. Es ist unerträglich, dass Solarstromerzeuger immer stärker zur Kasse gebeten werden, während die größten fossilen Energieverbraucher gleichzeitig großzügig entlastet werden. Das Verursacherprinzip wird damit weitgehend außer Kraft gesetzt."

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE):
Laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sind die Verlierer beim EEG 2016 der Klimaschutz, die Bürgerenergie und die süddeutschen Länder. Der BEE fordert die Bundesregierung auf, die eigenen Klimaschutzziele ernst zu nehmen und die Erneuerbaren nicht auszubremsen. „Es geht uns um Klima- aber auch um Vertrauensschutz“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE in Berlin. „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet. Zudem senkt die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarte Ausbaumenge durch die Hintertür. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) fehlt im jetzigen EEG-Entwurf eine Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Dies wird nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung zu einer Absenkung des Ausbaus um mindestens 10 Prozent oder 280 Megawatt führen“, so Falk.

Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.:
„Mit ihren energiepolitischen Plänen vertritt die Bundesregierung eine Minderheitenposition“, sagt Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Der Bundestag sollte die Pläne schnellstens revidieren, sonst drohen das Ende der Energiewende, der weitere Verlust von Arbeitsplätzen und das Verfehlen des Pariser Klimaziels.“

Hier finden sich die Kernpunkte des Kabinettsbeschluss zum EEG 2016 vom 08.06.2016.

Der Gesetzentwurf zum EEG 2016 findet sich hier.

Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Environmental & Energy Solutions
 
Website-Statistik