Das Bundeskabinett hatte am 8. Juni 2016 den Regierungsentwurf für die Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Dieser Entwurf wurde von Verbänden und Klimaschützern deutlich kritisiert. Der HaustechnikDialog hat hier dazu bereits informiert. Am 06.07.2016 hat nun der Wirtschaftsausschuss die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) durchgewinkt.
In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 06.07.2016 heisst es:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am 06.07.2016die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm das Gremium den von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860) an. Der von der Bundesregierung eingebrachte gleichlautende Entwurf (18/8832) wurde für erledigt erklärt.
Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Wegen der ihrer Ansicht nach zu kurzfristigen Vorlage des Änderungspakets lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Teilnahme an der Abstimmung und der Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalition ab. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungsanträge und Entschließungsanträge wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen soll. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können, heißt es in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien solle eingehalten werden.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, das EEG habe die erneuerbaren Energien nach vorne gebracht, aber mit der Festförderung sei das System zu einem "Selbstbedienungsladen" geworden. Mit der EEG-Novelle 2016 nehme die Koalition eine wichtige Weichenstellung vor. Jetzt werde eine präzise Mengensteuerung durch Ausschreibungen im Wettbewerb möglich.
Für die SPD-Fraktion wurde mit der EEG-Novelle eine Antwort auf die Problemlage gefunden, die durch den Netzausbau begründet sei. Für die Sicherung der Akteursvielfalt habe man eine vernünftige Regelung gefunden, die durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen am ursprünglichen Entwurf noch verbessert werde. So würden die Möglichkeiten von Kommunen und von Bürgerenergiegesellschaften zur Beteiligung an Energieprojekten verbessert. Auch Mieterstrommodelle in urbanen Zentren würden jetzt möglich werden.
Die Oppositionsfraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die EEG-Novelle 2016 und die vorgesehenen Ausschreibungen ab und kritisierten die späte Vorlage des Änderungsantrages. Es sei eine "absolute Missachtung der Opposition", einen Änderungsantrag mit 412 Seiten eine Stunde vor Sitzungsbeginn vorzulegen, kritisierte eine Sprecherin der Linksfraktion. Der Wechsel zu den Ausschreibungen sei der falsche Weg. Die Klimaschutzziele würden nicht erreicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, schon bei der EEG-Novelle 2014 sei ähnlich hektisch verfahren worden. Die Folge seien drei Korrekturgesetze gewesen, mit denen handwerkliche Mängel am Gesetz hätten beseitigt werden müssen. Die Fraktion kritisierte die Ausschreibungsregelung. Die Ausbauziele würden damit nicht mehr erreicht. Der Entwurf sehe vor, dass Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, aber nicht gebaut werden würden, im Folgejahr nicht erneut ausgeschrieben werden müssten. Das sei falsch und werde dazu führen, dass die Ausbauziele nicht mehr erreicht werden könnten. Die Fraktion kritisierte auch die per Änderung vorgenommen Veränderungen an der besonderen Ausgleichsregelung, die energieintensiven Industrieunternehmen zu Gute kommen würde. Ein Sprecher der Fraktion sagte, die eingefügte Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle werde wahrscheinlich nichts bringen, da die Bundesregierung wie schon bei ähnlichen Ermächtigungen keine Verordnung vorlegen werde.
Minister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik der Opposition zurück. Es gebe keine besonderen Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Die profitierenden Unternehmen seien bereits früher durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigt gewesen. Um zusätzliche Ausnahmen gehe es also nicht. Die Befürchtung der Opposition, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden würden, nannte Gabriel unbegründet. Der Transport von Windstrom in den Süden Deutschland sei das Problem, sagte der Minister mit Blick auf den Netzausbau. Daher müsse der Ausbau der Windenergie im Norden begrenzt werden. Zu den Ausschreibungen stellte Gabriel fest: "Es ist ein Riesenfortschritt, in den Markt zu gehen."
Besonders problematisch für die DUH: Das EEG sieht einen maximalen Anteil von 40-45 Prozent Erneuerbaren Stroms bis 2025 vor. Darauf wird die installierte Leistung der Anlagen ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Strommenge aus Sonne und Wind nicht erhöht werden kann - auch, wenn der Bedarf an erneuerbarem Strom im Verkehrs- und Gebäudesektor steigt. Bild: Intemann / Redaktion
Dazu kritische Stimmen:
DUH:
Tag der klimapolitischen Heuchelei: Politik beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nimmt am gleichen Tag das Pariser Klimaabkommen an
Deutsche Umwelthilfe kritisiert unzureichende Ziele im EEG und drohende Akzeptanzverluste - Treibhausgase in den Bereichen Verkehr und Gebäude können so in den nächsten Jahren nicht eingespart werden - Regierung widerspricht ihrem Klimaschutzplan damit schon vor seiner Verabschiedung - Weniger Windenergieanlagen in Gebieten mit fehlendem Netz geplant
Schwärzer kann ein Tag für den Klimaschutz kaum sein. Das Kabinett hat gestern die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens beschlossen während zugleich der Wirtschaftsausschuss die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) durchgewinkt hat. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) legt Deutschland den Klimaschutz zu den Akten, wenn der Bundestag am Freitag, 8.7.2016, das EEG entsprechend der jetzigen Vorlage des Wirtschaftsausschusses annimmt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die Parlamentarier dazu auf, den Antrag abzulehnen.
"Paradoxer geht es nicht. Auf der einen Seite Ja sagen zum Klimaschutz und auf der anderen Seite das EEG in seiner jetzigen Form zu verabschieden, widerspricht sich vollkommen. In dem neuen EEG fehlt die Basis, um Energie für die Bereiche Verkehr und Gebäude aus Erneuerbaren bereitzustellen. Damit besteht in diesen Sektoren schon jetzt keine Chancen mehr, die selbst gegebene Zusage für eine vierzigprozentige Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 einzuhalten, geschweige denn die Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris zu erfüllen. Die Klimakanzlerin wird damit international unglaubwürdig", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Deutschland verliere damit die Chance, eine ökologische Industrieerneuerung und die daraus entstehenden Geschäftsmodelle voranzutreiben und seine bisherige Vorbildfunktion für den Klimaschutz weiter auszuüben.
Das EEG sieht einen maximalen Anteil von 40-45 Prozent Erneuerbaren Stroms bis 2025 vor. Darauf wird die installierte Leistung der Anlagen ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Strommenge aus Sonne und Wind nicht erhöht werden kann - auch, wenn der Bedarf an erneuerbarem Strom im Verkehrs- und Gebäudesektor steigt. In diesen Sektoren muss fossile Energie zeitnah durch Erneuerbaren Strom ersetzt werden, um Treibhausgase einzusparen.
Die DUH kritisiert, dass künftig der Ausbau durch wettbewerbliche Ausschreibungen erfolgen soll. "Damit ist das Ende einer bürgernahen und bürgerakzeptierten Energiegewinnung eingeleitet. Es wird nicht gelingen, ohne eine breite Beteiligung der Menschen vor Ort Erneuerbare Energie oder die dafür nötige Infrastruktur bereitzustellen. Die im neuen EEG eingeführten Regelungen für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern reichen nicht aus", sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klima bei der DUH.
Ferner hält die DUH die Einführung von Zubaubegrenzungen für Windenergieanlagen dort, wo kein Netz vorhanden ist, für nicht nötig. "Die Begrenzung auf 58 Prozent ist politisch willkürlich gesetzt. Technisch können mit weit weniger drastischen Eingriffen viel mehr Anlagen am Netz betrieben werden. Zum Beispiel kann durch eine dynamische Abregelung von Windenergieanlagen sehr zielgenau einem Netzengpass begegnet werden", so Peter Ahmels. Defacto fände hier nur ein Ausbremsen der Energiewende in Norddeutschland unter dem Vorwand technischer Grenzen statt.
BUND:
EEG-Novelle widerspricht Paris-Abkommen zum Schutz des Weltklimas
An der am 08.06.2016 im Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle bemängelt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiterhin die Deckelung alternativer Energiequellen und die vereinbarten Ausschreibungsverfahren. Trotz der zuletzt vorgenommenen Änderungen habe das Parlament die Chance verpasst, die Energiewende zu beschleunigen und den Klimaschutz entscheidend voranzubringen.
„Die EEG-Novelle widerspricht dem Paris-Abkommen zum Schutz des Weltklimas. Das neue Gesetz deckelt nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien unnötigerweise auf maximal 45 Prozent im Strommix, es garantiert auch der klimaschädlichen Kohle für die nächsten zehn Jahre einen Anteil von mehr als der Hälfe der Stromversorgung. Das neue EEG bremst den Klimaschutz aus, wo dessen Beschleunigung erforderlich wäre“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Besonders kontraproduktiv sind nach Ansicht des BUND-Vorsitzenden die im Ökostromgesetz vereinbarten Ausschreibungsverfahren. „Die im Gesetz verankerten Begünstigungen für Bürgerprojekte und Mieter sind zwar ein Erfolg der Energiewende-Befürworter. Doch die mit dem Ausschreibungsprozess verbundenen Hürden können Bürgerenergiegesellschaften kaum überwinden. Im Zweifel können sie sich gegen große Investoren nicht durchsetzen. Wenn Bürger sich nicht mehr finanziell an der Energiewende beteiligen können, wird die Unterstützung für dieses Fortschrittsprojekt wegbrechen“, sagte Weiger. Ausschreibungen würden die Gefahr bergen, dass ein Großteil der Projekte nicht realisiert werde und die ohnehin niedrig gehaltene Gesamtmenge an erneuerbarem Strom kaum noch zunehme. Dies legten Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen in Großbritannien und Irland nahe.
„Mit dieser EEG-Novelle hat das Parlament die Chance verpasst, den Strommarkt in Deutschland zukunftsfest zu machen. Statt das Gesetz so zu gestalten, dass der Anteil von klimaschädlichem Strom reduziert und überschüssiger erneuerbarer Strom alternativ nutzbar wird, begrenzt der Gesetzgeber die Windenergie und fördert so Kohle- und Atomstrom. Diese EEG-Novelle verlängert das fossile Zeitalter. Klimapolitisch notwendig wäre gewesen, das EEG so zu verändern, dass der Löwenanteil des Strommixes so schnell wie möglich aus regenerativen Quellen stammt“, sagte der BUND-Vorsitzende.