Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht künftig Mieterstrommodelle: Mieter können Strom günstig von hauseigenen PV-Anlagen beziehen, ohne die volle Ökozulage bezahlen zu müssen. Das gelte jedoch nicht für im gleichen Haus produzierte erneuerbare Wärmeenergie, kritisiert der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK). Auch Wohnungseigentümergemeinschaften „müssen draußen bleiben“.
Verwirrend: Das neue EEG steht sich selbst im Weg. Bild: mm Das wäre ja zu schön gewesen: Nicht nur die Eigentümer von Einfamilienhäusern sonnen sich im Sonnenstrom, sondern auch Mieter und Wohnungseigentümer. Die Energiewende käme ein gutes Stück weiter und alle erfreuten sich geringerer Stromkosten wegen der dann reduzierten Ökostromumlage. Doch leider setze der Gesetzgeber die Novelle des EEG zu halbherzig in Szene, sagen diverse Verbände, beispielsweise der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV).
Hemmschuh für die Wärmewende
Ein Schritt in die richtige Richtung, so die einhellige Meinung, ist die künftig mögliche Mieterstromregelung. Per Verordnungsermächtigung kann eine verringerte EEG-Umlage für Strom aus PV-Anlagen erlassen werden, wenn diese in einem Wohngebäude installiert wird und der Strom an die Mieter im Haus geliefert wird – so erreicht die Energiewende jetzt auch diese Haushalte. Die Regelung betrifft allerdings nur PV-Strom, nicht die Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. kommentiert das so: „Der B.KWK sieht diese Regelung als unsystematisch und diskriminierend an, da sie nicht gleichermaßen für im Keller des gleichen Hauses errichtete KWK-Anlagen gilt. Hier ist nach unserer Auffassung der von den Mietern genutzte Anteil erneuerbarer Energie im Falle des Einsatzes von beispielsweise Biomethan noch erheblich größer als bei PV-Anlagen, da der überwiegende Energieeinsatz in Wohnungen in der Regel für die Wärmeerzeugung und nicht für den Betrieb von Elektrogeräten und Beleuchtungseinrichtungen erfolgt.“ In der Tat, nicht gerade förderlich für die Wärmewende…
Kein Solarstrom für Eigentumswohnungen?
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind wohl weiterhin von der Eigenversorgung mit Strom ausgeschlossen: „Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung das Potential von Wohnungseigentümergemeinschaften anerkennen. Millionen von Bundesbürgern investieren in Wohnungseigentum als Altersvorsorge. Diese an dieser Stelle weiter zu benachteiligen, ist untragbar″, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Schließlich gäbe es in Deutschland über neun Millionen Eigentumswohnungen in rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften.
Insgesamt aber wird die Entscheidung pro Mieterstrom einhellig begrüßt. Der Verband Haus & Grund weist darauf hin, dass ein Vermieter weiterhin ein Gewerbe anmelden muss, will er grünen Strom an seine Mieter verkaufen. Hier empfehle sich eine Stromkostenverordnung, analog zur Heizkostenverordnung, die es erlaube, die Stromkosten als Betriebskosten abzurechnen. Investitionen in eine lokale PV-Stromversorgung würden sich so eher lohnen.
Leasen statt kaufen
Ein interessantes Contracting-Modell zur Nutzung grünen Mieterstroms bietet die Frankfurter Ensys GmbH allen Bauträgern, Mietern und Vermietern an: „Wir installieren ein hochmodernes Blockheizkraftwerk, das Energie in Form von Strom und Wärme produziert.“, erläutert Geschäftsführerin Christiane Sperling. „Die lokal erzeugte Energie wird von Ensys abgenommen und direkt durch die Mieter im gleichen Gebäude verbraucht.“ Da die Energie nicht in die öffentlichen Netze gespeist werde, entfallen Stromsteuer und Netznutzungsentgelte, sagt Ensys. Im Ergebnis werde der Strom für den Mieter so deutlich billiger. Alternativ seien auch Lösungen mit einer PV-Anlage möglich.