Spart keine Energie, ist datenschutzrechtlich bedenklich und greift erheblich in Grundrechte ein – das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende steht von allen Seiten unter Beschuss.
Bundesrat, Haus- und Grundbesitzer und Verbraucherschützer kritisieren unisono das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Bild: mm
Ein Ende Juni vom Bundestag beschlossenes Gesetz provoziert geharnischten Protest: Von einer skandalösen Nacht- und Nebel-Aktion spricht der Verband Haus & Grund. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. nennt das Gesetz einen „ungerechtfertigten Eingriff in die Souveränität der Verbraucher“. Selbst der Bundesrat sieht „keinen Vorteil für private Endverbraucher“. Nichtsdestotrotz hat er allerdings den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende gebilligt.
Die Rede ist vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es regelt den Einsatz intelligenter Messsysteme, neudeutsch Smart Meter. Zum einen erhält damit der Stromkunde präzise Informationen zu seinem Verbrauchsverhalten. Zum anderen dient die präzise Datenerhebung der Steuerung des künftigen dezentralen Stromversorgungssystems.
Der Eigentümerverband Haus & Grund e.V. kritisiert, dass keine 24 Stunden vor der Verabschiedung der Gesetzentwurf „still und heimlich“ verändert worden sei. Entgegen den ursprünglichen Plänen müssen Eigenheimer und Vermieter nun neben dem intelligenten Stromzähler auch dessen Einbau selbst bezahlen. „Es ist skandalös, dass die große Koalition den Verbrauchern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion enorme Kosten aufbürdet und die Stromkonzerne entlastet“, kritisiert Verbandspräsident Kai Warnecke. „Dass nun auch noch die Verbraucher einen wesentlichen Teil der Kosten für diesen ökologischen und ökonomischen Nonsens tragen müssen, ist fatal und für die Akzeptanz der Energiewende äußerst schädlich.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert folgende Änderungen am Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende:
- Zustimmungs- beziehungsweise Widerspruchsrecht beim Einbau intelligenter Messsysteme für private Haushalte.
- Zustimmungspflicht von Mietern bei der Wahl des Messstellenbetreibers durch den Vermieter.
- Begrenzung der Zusatzkosten für Verbraucher.
- Datensparsamkeit und Datenvermeidung als Standard.
Weiter kritisiert der vzbv, „dass hier die Energiewende als Zweck für diesen erheblichen Eingriff in die Grundrechte vorgeschoben wird. Dabei sind sich die meisten Experten einig, dass für ein sicheres und effizienteres Stromnetz aggregierte Daten eines Straßenzugs oder eines Viertels vollkommen ausreichen. Zum Lastmanagement sind die intelligen-ten Messsysteme und Zähler bislang ungeeignet und leisten damit keinen Beitrag zur Flexibilisierung des Stromsystems.“
In seinem Beschluss vom 8. Juli unterstreicht der Bundesrat „insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbraucher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommunikationsnetz einzuräumen.“ Weiter betont er, eine eventuell mögliche finanzielle Ersparnis für den Endverbraucher würde ihm durch die Betriebskosten von bis zu 100 Euro gleich wieder genommen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht „hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energieverbrauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rückschlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden.“
Zudem gehe die Kosten-Nutzen-Analyse des Smart-Metering von einem rein hypothetischen Einsparpotential für private Haushalte aus. Der Einbau intelligenter Messsysteme führe per se noch nicht zu einer Energieeinsparung. Trotz dieser doch recht deutlichen Kritik verzichtet der Bundesrat allerdings auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses…