Nach erfolgreichem Verlauf des ersten B.KWK-Workshops Mieterstrom in Berlin und zahlreichen Anfragen möchte sich der B.KWK diesem Thema erneut am 21. Oktober in Halle (Saale) widmen.
Bild: B.KWK
Die Energiewirtschaft ist im Wandel. Kernelement dabei ist der fortschreitende Ausbau dezentraler, umweltfreundlicher Energieerzeugungsanlagen. Dies betrifft nicht nur die Versorgung mit elektrischer Energie, sondern auch verstärkt die Wärmeversorgung. Besonders relevant ist der Einsatz von KWK in der Wohnungswirtschaft. Das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und das erneuerbare Energien Gesetz sichern eine finanzielle Basis zur Vergütung des erzeugten Stromes, der in der Regel problemlos in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden kann.
Als eine in der letzten Zeit zunehmend interessante Alternative hat sich die Stromverwendung direkt im Gebäude entwickelt. Während in Einfamilienhäusern der Strom direkt zur Eigennutzung verwendet werden kann, erfolgt in Mietsgebäuden eine Versorgung von Mietern auf Basis vertraglicher Vereinbarungen über Stromlieferungen. Vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen erster Pilotprojekte haben inzwischen eine Reihe von Akteuren entsprechende Dienstleistungsangebote entwickelt.
Auf diese Weise können Wohnungsgesellschaften und Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen. Für eine erfolgreiche Umsetzung derartiger Projekte gilt es eine Reihe rechtlicher und steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Dieser Workshop des B.KWK zeigt die Möglichkeiten und Chancen, aber auch die bestehenden Hemmnisse bei der Mieterstromversorgung auf und ermöglicht eine offene Diskussion der gezeigten Lösungsansätze.
Das Programm und das Anmeldeformular sind hier verfügbar.