Dekra warnt: Mängel an überalterten Heizöltankanlagen aus Kunststoff / Heizölanlage laufend überprüfen und regelmäßig warten / Bei Gewässerverunreinigungen drohen hohe Bußgelder.
Moderner Heizöltank der Firma Dehoust. Der doppelwandige TrioSafe Tank besteht aus einem diffusionsdichten Innenbehälter mit PROOFED BARRIER® Geruchsbarriere und einem separaten Außenbehälter. Bild: Dehoust
Viele der bestehenden Heizöllagertanks aus Kunststoff in Deutschland sind bereits älter als 25 Jahre. Diese Altanlagen entsprechen oft nicht mehr den technischen Regelwerken, stellen die Sachverständigen von DEKRA fest. Damit ist ein erhöhtes Risiko eines Boden- und Gewässerschadens gegeben, der meist mit hohen Kosten verbunden ist.
Heizöllagertanks aus Kunststoff sind für eine Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Falls der Betreiber seine Anlage länger betreibt, ist eine Absicherung im Schadensfall durch die Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Sollten diese Altanlagen zudem auch noch erhebliche Mängel aufweisen, ist eine Ausmusterung der überalterten Tankanlage dringend geboten und Zeit, über den Einbau moderner Öltanks nachzudenken. Moderne Heizöltanks sind doppelwandig, benötigen keine bauseitige Auffangwanne und besitzen eine wirksame Diffusionssperre (Geruchssperre).
Als Beispiele für typische Mängel nennen die Experten:
- Die Ausbildung eines „Elefantenfußes“, eine Einbuchtung an den unteren Ecken des Tanks nach innen mit Verlust der Stabilität der Tankanlage
- Die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmelei-tung) führen
- Die Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrah-lung in den Lagerraum)
Heizölschäden, die den Boden oder das Grundwasser verunreinigen und einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellen, können sehr teuer wer-den. Neben den Kosten für die Beseitigung des Schadens drohen dem Verursa-cher auch hohe Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Prüf- und Wartungsvor-schriften tritt selbst eine Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für Schäden ein.
Grundsätzlich sind alle Betreiber, auch Privatleute, verpflichtet, Heizöltankanla-gen laufend auf äußerlich sichtbare Schäden zu überprüfen und regelmäßig war-ten zu lassen. Wer sich die regelmäßige Kontrolle nicht selbst zutraut, muss einen Fachbetrieb damit beauftragen. Vorgeschrieben ist weiter eine in der Regel jährli-che Wartung der Sicherheitseinrichtungen von einem anerkannten Fachbetrieb und in bestimmten Abständen (je nach Volumen und Standort) eine vollständige Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Weitere Informationen unter der DEKRA Hotline Tel. 01805-2099 und unter
http://www.sicherer-oeltank.de.