Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 20.10.2016

Rauchwarnmelder: Wo der erste Austausch nötig ist

Rauchwarnmelder können Leben retten, vorausgesetzt, sie funktionieren. Da die Lebensdauer der Geräte begrenzt ist, müssen sie spätestens nach zehn Jahren (+ sechs Monate) ausgetauscht werden. Und genau das könnte in einigen Bundesländern nun bereits der Fall sein. Schließlich ist das Gesetz zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten etwa im Saarland oder in Schleswig-Holstein (2004 bzw. 2005) bereits vor Jahren in Kraft getreten.

Einbau- und Austauschpflicht für Rauchmelder<br />Bild: Techem GmbH
Einbau- und Austauschpflicht für Rauchmelder
Bild: Techem GmbH

Für Bestandsbauten galten zwar noch entsprechende Übergangsfristen, aber so mancher Eigentümer und Vermieter muss sich trotzdem auch bei diesen Gebäuden schon heute Gedanken um die Nachfolge der Geräte machen. Und dabei kann er heute Rauchwarnmelder mit innovativer Technik verwenden, die für mehr Sicherheit und Komfort als ältere Geräte sorgen. 

Geräteprüfung, ganz automatisch
Eine Funktionsprüfung montierter Geräte gehört in allen Bundesländern zum jährlichen Pflichtprogramm. Für die Betriebsbereitschaft der Melder ist je nach Bundesland der Eigentümer oder der Mieter zuständig. Da stellt sich die Frage, wie es um den Brandschutz bestellt ist, sollte der Mieter zuständig sein, aber aus verschiedenen Gründen seine Geräte nicht kontrollieren. Wie kann ein Bewohner sichergehen, dass auch sein Nachbar der jährlichen Prüfpflicht nachkommt und somit das Gebäude, in dem er wohnt, auch umfassend mit betriebsbereiten Meldern ausgerüstet ist?

In diesem Fall sorgt ein Rauchwarnmelder mit Selbstkontrollfunktionen und dem dazugehörigen Service für Abhilfe und mehr Sicherheit. Inzwischen ist die Technologie so weit vorangeschritten, dass die aktuelle Generation an Funk-Rauchwarnmeldern, wie sie das Unternehmen Techem als erster Anbieter zur Marktreife gebracht hat, über eine komplette Funkferninspektion verfügt. Zahlreiche Zusatzfunktionen der Melder und ein speziell auf diese Leistung zugeschnittener Service gewährleisten, dass die Überprüfung automatisch und sogar häufiger als im vorgeschriebenen Jahresturnus erfolgt
Aktuelle Forenbeiträge
P G schrieb: Hallo, ich hab irgendwie ein Verständnis Problem, ich möchte...
Sonnenschein123 schrieb: Hallo zusammen, ich habe einen älteren ETA PE 25, Baujahr...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
 
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Website-Statistik