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News vom 20.10.2017

Erst beantragen, dann beauftragen!

Ab 2018 gelten neue Regeln für die Beantragung des staatlichen Förderzuschusses für Solarthermie.

In der praktischen „Förderfibel“ des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurde alles Wissenswerte zu den verschiedenen Förderprogrammen und deren Rahmenbedingungen noch einmal detailliert aufgelistet. Die Broschüre wird laufend aktualisiert und ist online unter www.sonnigeheizung.de zu finden.<br />BIld: BDH
In der praktischen „Förderfibel“ des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurde alles Wissenswerte zu den verschiedenen Förderprogrammen und deren Rahmenbedingungen noch einmal detailliert aufgelistet. Die Broschüre wird laufend aktualisiert und ist online unter www.sonnigeheizung.de zu finden.
BIld: BDH
Verbraucher aufgepasst: Mit dem 1. Januar 2018 ändert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Verfahren für die Beantragung eines Förderzuschusses im Zuge des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien. Wer sich ab kommendem Jahr eine staatliche Unterstützung seiner Solarthermie-Anlage sichern will, muss – anders als bisher – bereits vor der Beauftragung eines Handwerksunternehmens den Förderantrag beim BAFA eingereicht haben. Andernfalls werden keine Fördergelder ausgezahlt. Eine Planung der Anlage vor Antragsstellung bleibt jedoch weiterhin zulässig. Für solarthermische Anlagen, die vor Ende des Jahres 2017 in Betrieb genommen werden, gilt außerdem eine 9-monatige Kulanzfrist. In diesem Zeitraum kann der Verbraucher den Förderantrag beim Bundesamt noch entsprechend der bisherigen Bedingungen stellen, nämlich auch nach Inbetriebnahme der Anlage. Weitere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.
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