Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55 Prozent reduziert und gleichzeitig der Anteil an erneuerbaren Energien auf 27 Prozent gesteigert werden – das sind die ehrgeizigen Klimaziele, die sich Deutschland gesetzt hat. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden bereits seit Jahren regelmäßig neue Normen verabschiedet. So gibt es beispielsweise seit 2016 die ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive), die die Anforderungen an Lüftungsgeräte in der europäischen Union festlegt. Seit dem 01.01.2018 gelten nun nochmals strengere Mindesteffizienzen –für Lüftungsgeräte. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Betreiber, Planer und Fachhandwerker auf die Geräte der Airflow Lufttechnik GmbH setzen, denn diese erfüllen alle Anforderungen der ErP-Richtlinie 2018.
Auch Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräte unterliegen mit der ErP 2018 höheren Anforderungen. Mit den Lüftungsgeräten von Airflow sind Profis immer auf der sicheren Seite, denn sie erfüllen zuverlässig alle geforderten Werte.
Bild: Airflow Die neuen Mindesteffizienzen unterscheiden zwischen Nichtwohnraumlüftungsgeräten (Volumenstrom ab 1.000 m³/h) und Wohnraumlüftungsgeräten (Volumenstrom bis zu 250 m³/h). Zwischen diesen beiden Werten kann der Hersteller seine Geräte als Wohnungslüftung oder Nichtwohnungslüftung deklarieren. Zusätzlich gibt es auch eine Differenzierung zwischen Ein- und Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräten, wodurch sich je nach Anlage ganz unterschiedliche Anforderungen ergeben.
Die wichtigsten Werte
Besonders relevant für die Energieeffizienz sind der Temperaturwirkungsgrad, die spezifische Ventilatorleistung (SFP) und der interne Druckverlust. Ein-Richtungs-Lüftungsgeräte, also Anlagen, die eine reine Zu- oder Abluftanlage sind, müssen eine Mindestventilatoreffizienz erfüllen, die je nach elektrischer Leistung von über oder unter 30 kW unterschiedlich ist. Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräte, die über ein Zu- und Abluftgebläse verfügen, müssen zusätzlich zu einem definierten SFP-Wert auch einen festgelegten Wärmerückgewinnungsgrad erfüllen. Dieser lag 2016 noch bei 67% und wurde jetzt auf 73% angehoben. Auch für Wohnraumlüftungsgeräte gibt es neue Vorschriften: Sie müssen ab sofort deutlich mehr Primärenergie einsparen als sie verbrauchen. Aus diesem Grund fallen die Energieklassen F und G auf dem Label vollständig weg und dürfen nicht mehr eingebaut werden.
Airflow bietet Planungssicherheit
Die Lüftungsgeräte von Airflow erfüllen bereits seit 2016 die neuen Vorgaben der ErP 2018 bzw. übertreffen diese sogar. So erzielen die Geräte der DUPLEX Multi Eco-Serie Wärmerückgewinnungsgrade von bis zu 93%. Die Wohnraumlüftungsgeräte EC5/ECV5 sind in die Energieeffizienzklasse A+ eingestuft und mit einem Schallleistungspegel von 39 dB(A) auch besonders leise. Das breite Portfolio des Lüftungsspezialisten deckt alle möglichen Einbausituationen ab und bietet Lüftungsgeräte für die Innen- wie Außenaufstellung, in verschiedenen Montagearten wie liegend, stehend oder unter der Decke sowie für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Passivhäuser und natürlich auch Nichtwohngebäude. Darüber hinaus stellt das Unternehmen eine Auslegungssoftware zur Verfügung, mit der die Auslegung nach der neuen ErP schnell und sicher erledigt ist.