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News vom 05.09.2002

ZDB: Aufträge zur Beseitigung der Flutschäden an ortsansässige Unternehmen vergeben!


Anlässlich eines Gespräches mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen forderte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, angesichts der immensen Flutschäden müssten auch unkonventionelle Wege eingeschlagen werden. So sollten z.B. Aufträge auch im Wege der freihändigen Vergabe an regional ansässige Unternehmen vergeben werden.

"Aber auch bei den anstehenden "freihändigen Vergaben" müssen die Grundlagen des Vergaberechts eingehalten werden. Wichtig ist, dass Sanierungs- und Modernisierungsaufträge oder auch Aufträge für Ersatzbauten in kleinen Losen an mittelständische Unternehmen gehen. Damit können regionale Unternehmen und deren Arbeitsplätze gerettet und der Gefahr von Illegalität durch den Einsatz ausländischer Sub-Subunternehmerketten vorgebeugt werden." erklärte der ZDB-Präsident.
Angesichts einer Auftragsreichweite von z.T. nur zwei bis drei Wochen stünden Unternehmen und Mitarbeiter bereit. Aufträge könnten sofort und zügig abgearbeitet werden.

Das Baupreisniveau in den neuen Ländern liegt derzeit für Rohbauarbeiten im Wohnungsbau um 14% und im Straßenbau um 9% unter dem Basiswert von 1995. Auskömmliche Preise sind daher das A und O für das Überleben der betroffenen Betriebe.
Darüber hinaus dürfen keinerlei Zahlungsverzögerungen entstehen. Wie ja allseits bekannt, zeichnet sich gerade die öffentliche Hand dadurch aus, dass Zahlungen nur sehr verspätet geleistet werden.

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der ostdeutschen Bauunternehmen forderte Frauenrath Voraus- und Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Bausumme. Die letzte Abschlagszahlung müsse mindestens 95% der Schlussrechnung abdecken.

Darüber hinaus forderte er die Verantwortlichen in den Kommunen auf, noch offene Rechnungen für bereits erledigte Aufträge aus den vergangenen Monaten schnellst möglich zu begleichen.
Dieses gelte auch für angefangene Baustellen. Hier liege das Gefahrenrisiko nach der VOB eindeutig beim Auftraggeber. D.h. die öffentliche Hand als Auftraggeber müsse sämtliche Leistungen der Bauunternehmer begleichen, die dieser bereits erbracht hat, auch wenn die Baustelle in den Fluten untergegangen ist. Nur so könnten die betroffenen Betriebe Liquidität zurück erhalten. Denn diese können keine weiteren Zahlungsausfälle verkraften.

Das Wiederaufbauprogramm könne sich zu einem regionalen Impulsprogramm entwickeln, wenn es gelinge, die Aufträge an ortsansässige Unternehmen zu vergeben. "Vergaben an überregional tätige GUs und ihre ausländischen Subunternehmer haben allein den Effekt, dass der Schaden an einem Bauwerk beseitigt ist. Der viel größere Schaden folgt auf dem Fuß: Insolvenz und noch größere Arbeitslosigkeit in den betroffenen Regionen." warnte Frauenrath.

Abschließend erhob er noch einmal die Forderungen des deutschen Baugewerbes:
  1. unbürokratische, aber faire Vergabe der Aufträge an ortsansässige Unternehmen zu auskömmlichen Preisen
  2. zügige Abwicklung der Aufträge
  3. deutliche Beschleunigung der Zahlungskette mit entsprechenden Vorauszahlungen
  4. sofortige Begleichung sämtlicher noch offener Rechnungen durch die öffentliche Hand für bereits beendete Bauprojekte und für beschädigte bzw. untergegangene Baustellen.

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