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News vom 27.09.2002

Druckgeräte europaweit


Am 29. Mai 2002 ging in der Europäischen Union die Übergangsfrist zur Einführung der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG nach 2 1/2 Jahren zu Ende. LOOS INTERNATIONAL hat diese Richtlinie frühzeitig umgesetzt und bereits seit Beginn der Übergangsfrist am 29.11.1999 eine hohe Anzahl CE-gekennzeichneter Kesselsysteme geliefert und in Betrieb genommen. Seit dem 30. Mai 2002 dürfen Druckgeräte, die der Richtlinie unterliegen (i.d. Regel Druck > 0,5 bar) nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn die DGRL in vollem Umfang erfüllt wird.

Wichtigste Änderungen durch die DGRL:
Die Beschaffenheitsanforderungen von Druckgeräten sind in allen Mitgliedsstaaten der EU nun einheitlich definiert. Die bisherigen nationalen Beschaffenheitsanforderungen (z.B. TRD) verlieren ihre alleinige Gültigkeit. Die Verfahren zur Konformitätsbewertung wurden ebenfalls harmonisiert. Unterschiedliche, kostenintensive länderspezifische Abnahmeformen sind innerhalb der EU nicht mehr zulässig.

Vorteile für Planer, Wiederverkäufer und Betreiber:
  • LOOS-Dampf- und Heißwasserkessel mit CE-Kennzeichnung dürfen in allen Mitgliedsstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Einschränkende nationale Beschaffenheitsanforderungen sind nicht mehr zulässig.
  • Alle LOOS-Kessel erhalten mit der CE-Kennzeichnung einen europäischen "Reisepass" und können nach erstmaligen Inverkehrbringen ohne Änderung der Beschaffenheit in jedes andere EU-Land weiterverkauft, bzw. dort aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
  • Nicht zuletzt sind alle LOOS-Kessel durch die nun einheitliche Beschaffenheit und die damit verbundenen Kostenvorteile für die Käufer in der EU preisgünstiger geworden.
Wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Zukünftig werden auf dem deutschen Markt auch Produkte angeboten werden können, welche nicht dem bisherigen hohen TRD-Sicherheitsniveau entsprechen. Aufwändige, kostenintensive Prüfmethoden und verkürzte Prüfintervalle bei wiederkehrenden Prüfungen können für die Betreiber die kostenträchtige Folge sein.

LOOS INTERNATIONAL beurteilt die Wirtschaftlichkeit einer Anlage nicht nur nach ihren Anschaffungskosten sondern bezieht auch Betriebs- und Überwachungskosten ein. Auch in Zukunft wird LOOS nicht von seiner hohen Qualitäts- und Sicherheitsphilosophie abweichen. Betreiber in Deutschland können somit die bisher üblichen Prüfmethoden in Anspruch nehmen.
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