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News vom 11.10.2000

Neutralisierung von Gas-Brennwert-Kondensat nicht zwingend vorgeschrieben


Der Gesetzgeber hat keine Verordnung oder übergeordnete Vorschrift für eine Neutralisierung von dem saueren Gas-Brennwert-Kondensat erlassen. Grund hierfür ist in der Regel eine automatisch auftretende Neutralisierung.
Dem vorwiegend alkalischen Abwasser wird das sauere Brennwert-Kondensat mit einem ph-Wert von ca. 2-3 zugeführt. Hierdurch wird das alkalische Abwasser eher zum neutralen ph-Wert verändert. Daher sieht der Gesetzgeber keinen Anlass für eine bundesweite Regelung, sondern hat die Entscheidung den regionalen Wasserbehörden übertragen. Diese entscheiden nach dem Grundsatz der Besorgnis.
Eine einfache und bewährte Kondensatentsorgung bietet die automatische Kondensatpumpe von Lomac. Das anfallende Kondensat wird durch diese speziell entwickelte Pumpe, über einen Kunststoffschlauch verbunden mit dem Abwasserrohr weggepumpt.
Auch höherliegende Anschlüsse am Abfluss sind unproblematisch. Die Pumpe springt an, wenn der Schwimmschalter angesprochen wird. Ein Sicherheitsschalter mit automatischer Abschaltvorrichtung für den Kondensaterzeuger bietet zusätzlich Sicherheit.
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