
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, begrüßte am Freitag in Berlin die Entscheidung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), dem Gesetzgeber eine Modifikation des Lastenausgleichsverfahrens zwischen allen Berufsgenossenschaften vorzuschlagen und damit die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft ab dem nächsten Jahr finanziell zu unterstützen.
Aufgrund des massiven Personalabbaus in der Bauwirtschaft in den vergangenen Jahren ist es zu einem erheblichen Anstieg der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bauwirtschaft gekommen, da diese auf den zurückgehenden Lohnsummen basieren. Die ohnehin schwer gebeutelten Baubetriebe sind dadurch gezwungen, auch noch weit über dem Durchschnitt liegende Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu bezahlen.
Das von der Mitgliederversammlung des HVBG, dem Dachverband aller gewerblichen Berufsgenossenschaften, verabschiedete Konzept zur Modifikation des gesetzlichen Lastenausgleichs zwischen allen Berufsgenossenschaften kommt insbesondere den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft mit einer hohen Altrentenquote zugute.
Der ZDB als Vertreter von mehr als 45.000 deutschen Baubetrieben hat dieses Konzept von Anfang an unterstützt. Voraussetzung für die Annahme des Konzepts durch die Berufsgenossenschaften der anderen Wirtschaftszweige war die Bereitschaft der BauBGen, sich zu einer bundeseinheitlichen Berufsgenossenschaft zusammenzuschließen. Hierüber wird in den einzelnen Berufsgenossenschaften bis zum Jahresende entschieden werden.
"Das Baugewerbe hat durch die Bereitschaft zur Fusion seiner Berufsgenossenschaften Reformfähigkeit in schwieriger Zeit gezeigt. Die paritätische Selbstverwaltung in der Unfallversicherung hat ihre Handlungsfähigkeit bewiesen", erklärte Frauenrath.
Neben dem nun erreichten Ergebnis ist für eine grundlegende finanzielle Entlastung jedoch eine Reform des Leistungskatalogs der Unfallversicherung notwendig.
Erforderlich ist eine Rückkehr zum Grundgedanken der gesetzlichen Unfallversicherung, d.h. der Ablösung der Haftung des Arbeitgebers durch die Berufsgenossenschaft. "Es bleibt daher notwendig, die gesetzliche Unfallversicherung von systemfremden Aufgaben zu befreien, dazu gehören die Herausnahme der Wegeunfälle aus der Unfallversicherung, eine Neuordnung des Verhältnisses von Unfallrente zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie endlich ein Leistungsausschluss für Schwarzarbeiter. Es ist nun an der Politik, diese Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen", so Frauenrath abschließend.