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News vom 09.12.2002

Berufsgenossenschaften reformieren Lastenausgleich zugunsten der Bauwirtschaft


Fusion der Träger - Effizienzsteigerung und Kostendämpfung.

Wegen drohender Finanzierungsprobleme der Bau-Berufsgenossenschaften wird der Lastenausgleich innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung neu geordnet. Außerdem werden die bisher sieben regional gegliederten Bau-Berufsgenossenschaften und die bundesweit zuständige Tiefbau-Berufsgenossenschaft zu einer neuen, dann einheitlichen Berufsgenossenschaft für die gesamte Baubranche zusammengehen. Das hat die gerade beendete Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) in Karlsruhe beschlossen.

"Diese Reform war notwendig, weil die Bau-Berufsgenossenschaften durch massive Einbrüche bei den Beschäftigtenzahlen in Schwierigkeiten geraten sind", erläutert Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des HVBG. Immer weniger Arbeitnehmer in der krisengeschüttelten Branche müssten eine zunächst fast gleich bleibende Zahl von Unfallrenten aus früheren Jahren finanzieren.

Die Berufsgenossenschaften, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Teil der Sozialversicherung, sind zuständig für die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten der insgesamt 43 Millionen Versicherten in drei Millionen Unternehmen. In der Baubranche arbeiten derzeit 3,4 Millionen Versicherte in 456.000 Unternehmen.

Mit der Neuordnung des Lastenausgleichs, von dem bisher praktisch nur der Bergbau profitiert hat, wird die Summe der Beiträge zu den Bau-Berufsgenossenschaften um bis zu 75 Millionen Euro jährlich entlastet. Diese Summe wird von den anderen Branchen aufgebracht. "Wir haben damit eine solidarische und maßvolle Lösung innerhalb des BG-Systems erreicht", so Breuer. Diese Lösung sei so konzipiert, dass sie in Zukunft auch bei anderen Branchen mit vergleichbaren Problemen greifen werde. Ein Teil des jetzt gefundenen Kompromisses sei, dass die begünstigten BGen alle Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostendämpfung nutzen und über ihre Anstrengungen und Erfolge dabei regelmäßig Bericht erstatten. Hierzu gehöre im aktuellen Fall insbesondere die Fusion aller Träger in der Baubranche zu einer einzigen, langfristig leistungsfähigen Berufsgenossenschaft für den gesamten Wirtschaftszweig.

Einige Maßnahmen des verabschiedeten Konzeptes müssen vom Gesetzgeber umgesetzt werden. "Die Politik hat uns in der Koalitionsvereinbarung und über einen Beschluss des Bundesrates um Vorschläge gebeten, die können wir nun präsentieren", betont Breuer, der auf eine zügige Umsetzung hofft. "Mit diesem Kompromiss hat die Selbstverwaltung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eindrucksvoll ihre Handlungsfähigkeit bewiesen."
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