Wer die Instandhaltung einer RWA-Anlage beauftragt muss unzählige, wichtige Entscheidungen treffen und besonders bei der Auswahl des geeigneten Instandhalters vieles beachten. In der Praxis findet man diverse Systemarten im Bereich dieser baulichen Brandschutzsysteme. Es gibt „Allroundhandwerker“, die sich an elektrische, pneumatische oder auch pyrotechnische RWA-Anlagen herantrauen. Es gibt aber eben auch Arbeiten, die man den Profis überlassen sollte. Auch die neu eingeführte Norm DIN EN 16763 ist von vielen Betrieben noch nicht umgesetzt. Die RAL-Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e. V. (GRW) verrät, worauf es bei der Bewertung der Kompetenz besonders ankommt, um später keine böse Überraschung zu erleben.
Instandhaltungsarbeiten an RWA-Anlagen sollte man Profis überlassen.
Das begehrte Gütezeichen wird nur an geprüfte Fachbetriebe vergeben. Bilder: GRW „Gerade im Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist es wichtig, dass ein Experte eines Fachbetriebes mit RAL-Gütezeichen die Arbeiten übernimmt“, betont der Vorstandsvorsitzende der RAL-Gütegemeinschaft (GRW e.V.), Kurt Seifert. „Trägt ein Betrieb das RAL-Gütezeichen, kann man sich darauf verlassen, dass die Prüfung, Wartung und ggf. eine Reparatur sach- und fachgerecht ausgeführt wird. Im schlimmsten Fall ist die Rauch- und Wärmeabzugsanlage nicht voll funktionsfähig. Menschenleben und der Erhalt von Sachwerten sind im Brandfall oberstes Gebot. Eine gütegesicherte Instandhaltung ist daher unerlässlich. Die Mitglieder der GRW e.V. sind ausnahmslos auch gemäß DIN EN 16763 zertifiziert.“
Entscheidet sich der Betreiber für die gütegesicherte Instandhaltung aus einem RWA-Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen, ist man auf der sicheren Seite, denn die Güte und Qualität der Leistungen unterliegen einer strengen Überwachung.
Begehrtes Gütezeichen im Brandschutzmarkt
Das RAL-Gütezeichen wird aber natürlich nicht einfach so vergeben. Um es zu erhalten, lassen sich Brandschutzbetriebe extern überprüfen – dies übernehmen bei der RAL-Gütesicherung ausschließlich zugelassene Brandschutzsachverständige. Durch gesicherte Prüfverfahren ist gewährleistet, dass alle Dienstleistungen, die das Siegel tragen, sämtliche Anforderungen der „Gütesicherung RAL-GZ 591“ erfüllen. Diese ist auf der Homepage des Verbandes unter www.grw-partner.de einsehbar.
„Nur Firmen, die gütegesicherte Instandhaltungen an RWA-Anlagen ausführen, die Kriterien der Gütesicherung erfüllen und nach dem neuesten Stand der Technik arbeiten, erhalten das Gütezeichen“, stellt der GRW-Vorstandsvorsitzende Kurt Seifert abschließend klar. „Die Instandhaltungsfirmen müssen die notwendige fachliche Ausbildung nachweisen, um an diesen lebensrettenden Systemen zu arbeiten. Entscheiden sich Betreiber diese Arbeiten von einem Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen ausführen zu lassen, können sie sicher sein, dass ihr Brandschutzsystem im Alarmfall sicher funktioniert.“