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News vom 03.02.2021

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Daikin verfügt über größtes förderfähiges Produktportfolio

Seit dem 01.01.2021 gilt die BEG. Durch Freistellung von der Beihilfe können nun auch große Unternehmen, Einzelhändler und Filialisten vom Förderprogramm profitieren. Für Daikin Kunden ist die BEG besonders vorteilhaft: Sie bedienen sich aus dem im Markt größten förderfähigen Produktportfolio. Im Wohngebäudebereich sind fortan auch Daikin Luft-Luft-Wärmepumpen, bei Nichtwohngebäuden Lüftungsgeräte, Klimaanlagen (darunter Kaltwassersätze) und Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig. Daikin Wärmepumpen sind bis zu 50 % zuschussfähig.

Daikin hat den Prozess konstant über ein Jahr begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die technischen Voraussetzungen so gestaltet wurden, dass Luft-Luft-Wärmepumpen wie die Daikin VRV im Rahmen der BEG förderfähig werden.
Daikin hat den Prozess konstant über ein Jahr begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die technischen Voraussetzungen so gestaltet wurden, dass Luft-Luft-Wärmepumpen wie die Daikin VRV im Rahmen der BEG förderfähig werden.
Volker Weinmann hat als Beauftragter Politik und Verbände bei Daikin Germany intensiv an der neuen Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mitgearbeitet. <br />Bilder: DAIKIN<br /><br />
Volker Weinmann hat als Beauftragter Politik und Verbände bei Daikin Germany intensiv an der neuen Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mitgearbeitet.
Bilder: DAIKIN

Die Bundesregierung setzt mit dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Daikin hat den Prozess konstant über ein Jahr begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die technischen Voraussetzungen so gestaltet wurden, dass Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig werden, wie zum Beispiel Daikin VRV. „Auf der Zielgeraden haben wir es geschafft, dass unsere Branche davon profitiert und anerkannt wird, welchen Beitrag die Luft-Luft-Wärmepumpen für den Klimaschutz im Gebäudesektor leisten“, kommentiert Volker Weinmann, der als Beauftragter Umwelt, Politik und Verbände bei Daikin Airconditioning Germany GmbH intensiv daran mitgearbeitet hat. Die neue Förderrichtlinie wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Ab 1. Juli 2021 werden dann die bestehenden Förderprogramme KfW-Effizienzhaus in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert.

Daikin bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an

Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen wie der Daikin Altherma 3 H HT und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpe sind weiterhin in der Förderrichtlinie enthalten.

Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfähigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze und Daikin VRV Systeme sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen wie Daikin SkyAir. Daikin bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an. Die breite Produktpalette an förderfähigen Daikin Wärmepumpen kann auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden.

Satte Förderung bei Gerätemodernisierung und –tausch

Auch die Höhe der Förderungen bei Gerätemodernisierung und -tausch wurde durch die neue Förderrichtlinie angepasst. Bei einer Modernisierung von Lüftungsanlagen und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden beträgt der Fördersatz 20 % der Investitionssumme. Bei der Modernisierung mit einer Wärmepumpe in Wohn- oder Nichtwohngebäuden werden die Investitionen mit einem Fördersatz von 35 % bezuschusst. Der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe entspricht einer Förderung von 45 %. Neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bei Wohngebäuden außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden werden in diesem Fall 50 % der Kosten erstattet. Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme gefördert, also nicht nur der Heizungstausch, sondern auch der Rückbau der alten Ölheizung, die Entsorgung der Öltanks, Malerarbeiten und weitere Umfeldmaßnahmen.

Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Millionen €. Die Förderung wird gewährt, wenn der Bauantrag/die Bauanzeige 5 Jahre zurückliegt.

Einfache Antragstellung

Die Zuschüsse können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Beantragung wird fortan deutlich einfacher, indem nur noch ein Förderantrag für alle gewünschten Geräte gestellt werden muss. Zu beachten ist, dass der Förderantrag immer vor Auftragserteilung/ Vertragsabschluss online gestellt werden muss. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist notwendig, wenn Lüftungsgeräte oder Kaltwassersätze gefördert werden sollen, wird dann jedoch auch zusätzlich gefördert. Bei der Förderung von Wärmepumpen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Weitere Details und den Daikin Förderservice gibt es auf www.daikin.de/Foerderung

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P G schrieb: Hallo, ich hab irgendwie ein Verständnis Problem, ich möchte...
Sonnenschein123 schrieb: Hallo zusammen, ich habe einen älteren ETA PE 25, Baujahr...
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