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News vom 19.10.2021

Raumlufttechnische Anlagen effektiver als mobile Luftreiniger

Um die Konzentration von Sars-CoV-2-Viren in der Raumluft gering zu halten, wird ein regelmäßiger Luftaustausch empfohlen. Ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet die höchste Raumluftqualität und wird am besten über eine zentrale raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) sichergestellt. Zentrale RLT-Anlagen sind mobilen Luftreinigern daher vorzuziehen.

Die Richtlinie VDI 3803 Blatt 4 befasst sich mit der Filteranwendung für raumlufttechnische Anlagen in privaten und öffentlichen Bereichen Bild: ieang/Shutterstock.com.
Die Richtlinie VDI 3803 Blatt 4 befasst sich mit der Filteranwendung für raumlufttechnische Anlagen in privaten und öffentlichen Bereichen Bild: ieang/Shutterstock.com.
Die VDI 3803 Blatt 4 Entwurf befasst sich mit der Filteranwendung für raumlufttechnische Anlagen, z.B. für Wohn- und Bürobereiche, öffentliche Bauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Schulen, Sportanlagen, Gebäude des Gesundheitswesens, Pharma-, Labor- und Lebensmittelbereiche, industrielle Lüftungstechnik. Sie gilt für Partikelfilter. Die Anforderungen an Luftfilter in RLT-Anlagen dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Personen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3803 Blatt 4 Entwurf „Raumlufttechnik - Geräteanforderungen; Luftfiltersysteme (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist im September 2021 als Entwurf erschienen. Sie kann zum Preis von EUR 218,90 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3803 Blatt 4 oder www.beuth.de möglich.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft ([email protected]). Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2021. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.


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