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News vom 17.04.2003

Staatlich anerkannte Sachverständige jetzt als Energieberater zugelassen


Staatlich anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz (z.B. aus NRW), sowie verantwortliche Sachverständige nach § 2 ZVEnEV (z.B. aus BY) sind ab sofort uneingeschränkt als Energieberater zur Nachweisführung im Rahmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)- Gebäudesanierungs- bzw. CO2 - Minderungsprogramme zugelassen. Damit ist die bisherige Ungleichbehandlung der staatlich anerkannten Sachverständigen gegenüber den bisher durch den Bund zugelassenen Energieberatern vom Tisch.

Architekten und Ingenieure aus NRW hatten Klage darüber geführt, dass sie bei den zuvor zitierten Programmen dann Probleme bei der Nachweisführung haben, wenn sie nicht von der KFW als Energieberater geführt wurden. Dabei sind es aber gerade die staatlich anerkannten Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz, so beispielsweise die Argumentation des BDB-Landesverbandes NRW, die sich nicht nur besonderen Schulungen und regelmäßigen, überprüften, Fortbildungen unterziehen, sondern auch eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bereich des Wärmeschutzes nachweisen müssen. Diese Sachverständigen, sind besonders geeignet, die Nachweise im Rahmen der Förderprogramme zu führen.

In Gesprächen zwischen dem BDB-Landesverbandes NRW mit dem Landesbau- und Bundesbauministerium fanden die Argumente des mit 7.000 Mitgliedern größten Architekten- und Ingenieurverbandes Zustimmung.

Ab sofort werden alle staatlich anerkannten Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz in NRW als Energieberater bei der KfW geführt und erfahren somit keine Hemmnisse mehr bei der Beantragung o.a. Förderprogramme. Dies gilt dementsprechend auch für die staatlich anerkannten Sachverständigen aus den anderen deutschen Ländern.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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