Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 23.02.2022

KFW:

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet

Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus / Effizienz­gebäude und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen.

Bild: Pixabay.com / geralt
Bild: Pixabay.com / geralt

Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haben Sie Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerks­betriebe beauftragt? Dann können Sie Ihren Förder­antrag ab sofort, wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen einhalten:

  • Nur möglich bei Kredit: Sie haben vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungs­verträge ein Beratungs­gespräch mit Ihrem Finanzierungs­partner geführt, das mit einem KfW-Formular dokumentiert wurde.
  • Möglich bei Kredit und Zuschuss: Ihre Liefer- und Leistungs­verträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.

  • Haben Sie einen Kaufvertrag für einen Erst­erwerb nach Sanierung abgeschlossen? Dann können Sie Ihren Förder­antrag ab sofort stellen, wenn Ihr Kauf­vertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.

  • Wohngebäude: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie für Einzel­maßnahmen ist weiterhin möglich. Wurde bereits eine BzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antrag­stellung nutzen, sofern das Gültigkeits­datum der BzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer BzA für einen Neubau ist weiterhin technisch möglich. Die KfW kann aber weder bestätigen noch steht sie dafür ein, dass diese erstellten BzA im Rahmen einer künftigen Beantragung von BEG-Zuschüssen oder BEG-Krediten tatsächlich anerkannt und genutzt werden können.

  • Nichtwohngebäude: Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienz­gebäude und für Einzel­maßnahmen ist ab Antrags­start wieder möglich. Wurde bereits eine gBzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antrag­stellung nutzen, sofern das Gültigkeits­datum der gBzA noch nicht über­schritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.

  • Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive geprüft und bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Fragen zum Bearbeitungs­stand einzelner Anträge können wir nicht beantworten.
Themenverwandte Inhalte
Aktuelle Forenbeiträge
Maikel84 schrieb: Hallo, bei unser im Neubau Sanitär neu installiert. Der SHKler...
TobiBa schrieb: Hallo liebe Haustechniker, leider ist mir durch einen Schusselfehler...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Sockelleisten, Heizkörperanschlüsse
und Steigstrangprofile
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Website-Statistik