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News vom 28.09.2022

Wie hoch ist der Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden?

Energieausweis als Steckbrief einer Immobilie

Wer kann abschätzen, wie hoch der Energieverbrauch des eigenen Zuhauses ist? Ein Energieausweis gibt eine konkrete Auskunft. Die Berechnungen erfolgen nach objektiven und normierten Kriterien von Fachleuten.

Der Energieausweis ist der Steckbrief einer Immobilie. <br />Bild: Debeka/AdobeStock
Der Energieausweis ist der Steckbrief einer Immobilie.
Bild: Debeka/AdobeStock

Wofür man einen braucht und woher man einen bekommt, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland.

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist der Steckbrief einer Immobilie und die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Fast jedes neue Gebäude, das dauerhaft bewohnt und dementsprechend auch beheizt wird, braucht einen Energieausweis. Dieser muss außerdem vorgelegt werden, um ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen oder neu zu vermieten. Fehlt er, kann das sogar mit einem Bußgeld bestraft werden. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Bedarfsausweis versus Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Berechnungsgrundlage unterscheiden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf Grundlage von Daten, wie etwa die verwendeten Baumaterialien, berechnet. Der Verbrauchsausweis wird anhand des früheren Energieverbrauchs (die letzten drei Heizperioden) erstellt. Prinzipiell können Immobilieneigentümer selbst auswählen, welchen Ausweis sie sich erstellen lassen. Ein Bedarfsausweis ist jedoch Pflicht...

  • Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Einheiten, die noch nicht die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
  • Wenn bei einer Immobilie erst vor kurzem nachträglich die Fassade gedämmt worden ist oder beispielsweise die Fenster erneuert worden sind.
  • Bei Neubauten – denn hier liegen noch keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.

Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?

Manche Gebäude sind von der Energieausweis Pflicht ausgenommen. Dazu zählen:

  • kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche,
  • Baudenkmäler,
  • Ferienhäuser bzw. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden,
  • Gebäude mit besonderer Nutzung, wie z. B. Ställe oder Werkstätten.

Wer erstellt einen Energieausweis? 

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Es fehlt jedoch ein amtliches Zertifikat der Zulassung. Hilfreiche Portale bei der Expertensuche sind die Deutsche Energie-Agentur (Dena) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Oder man fragt einfach bei dem eigenen Energieanbieter vor Ort nach.

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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