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News vom 09.01.2023

Sonnenenergie vom Dach: ab 2023 gelten neue rechtliche Regeln

Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.

Mehr Unabhängigkeit vom Energielieferanten – das wünschen sich viele Eigenheimbesitzer <br />Bild: vzbv/123rf<br />
Mehr Unabhängigkeit vom Energielieferanten – das wünschen sich viele Eigenheimbesitzer
Bild: vzbv/123rf

Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten ohne Degression für Anlagen, die bis einschließlich Januar 2024 in Betrieb genommen werden.  Wer keine Solaranlage auf dem Dach installieren kann, darf die Paneele zukünftig zudem im Garten aufstellen – und erhält dafür ebenfalls eine Einspeisevergütung. Eigentümer sollten sich allerdings erkundigen, ob und welche baurechtlichen Regeln sie bei der Solaranlage im Garten berücksichtigen müssen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Für Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt:

  • Vergütung: Bei Teileinspeisung steigt der Vergütungssatz für Solarstrom aus Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten private Erzeuger zukünftig 13,0 Cent statt 6,24 Cent.
  • Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
  • Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrichtungen.

Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, gilt:

  • Maximale Erzeugung möglich: Die so genannte 70-Prozent-Regel entfällt private Erzeuger.  Für neue Anlagen bis einschließlich 25 kW kann zukünftig unbegrenzt Solarstrom ins Netz eingespeist werden. Das gilt ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kW. Sie müssen die Kappungsgrenze ebenfalls nicht mehr einhalten.  Für bestehende Anlagen über 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel so lange bestehen, bis die Leistung der Anlage über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann
Aktuelle Forenbeiträge
Carsten Kurz schrieb: Nach der endgültigen Außerbetriebnahme eines Schornsteinföns muss die seitliche Abgasöffnung am Schornstein verschlossen werden. In diesen Schornstein mündet einen Meter tiefer auch das noch aktive Abgasrohr...
miebe schrieb: Hallo, aktuell sind ja Balkonkraftwerke in allen Medien ein Thema. Dabei wird immer viel über den möglichen Ertrag von 600W geschrieben, und auch auf unterschiedliche Meßelemente an der Einspeisestelle...
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