Neue Trinkwasserverordnung berücksichtigt Betriebs- und Regenwassernutzung. Trinkwasserverordnung Mit der neuen Trinkwasserverordnung, in Kraft getreten zum 1. Januar 2003, ist die Betriebs- und Regenwassernutzung erstmalig auch in einer Verordnung berücksichtigt worden.
Grundsätzlich regelt die Verordnung Definition, Geltungsbereich, Grenzwerte und Bestimmungen für Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) und richtet sich im wesentlichen an Wasserversorgungsunternehmen. Dabei ist deutlich hervorzuheben, dass die Verordnung nicht die Qualität von im Gebäude genutztem Regenwasser regelt, noch verbietet sie die ausdrückliche Nutzung von Regenwasser zum Beispiel zum Wäsche waschen. Dies ist in der amtlichen Begründung der Verordnung erläutert. Danach bleibt Wäsche waschen im eigenem Verantwortungsbereich des Verbrauchers erlaubt.
Toilettenspülung mit Regenwasser bedenkenlos
Für die Toilettenspülung, Gartenbewässerung und das Bewässern von Außenanlagen werden hingegen keine hohen hygienischen Anforderungen an das Wasser gestellt. Für diese Anwendungen kann zukünftig bedenkenlos Regenwasser verwendet werden. Lediglich in Einrichtungen, in denen ein besonderes Schutzbedürfnis für die Betroffenen besteht, wie z.B. Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Altenheimen, so der Verordnungsgeber, muss sicher gestellt werden, dass durch die Verwendung keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit besteht.
Mitteilung an das Gesundheitsamt
Wichtigste Neuerung der Verordnung für die Praxis ist, dass alle Regenwasseranlagen sowohl bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulicher Veränderung dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden müssen. Bisher reichte allein die Mitteilung an die Kommune oder den Wasserversorger gemäß AVBWasserV. Die Gesundheitsämter haben Kraft der Verordnung die hoheitliche Aufgabe der Überwachung der Anlagen erhalten.
Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen
Weiterhin wird die Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen als dauerhafte Kennzeichnung und die strikte Trennung des Betriebswassernetzes vom Trinkwassernetz verlangt. Seit April 2002 ist die DIN 1989-1 "Regenwassernutzungsanlagen: Planung, Ausführung und Betrieb und Wartung" als technisches Standardwerk veröffentlicht, in der alle genannten Vorgaben bereits festgelegt wurden.
Wäsche waschen
Zu Irritationen hat die Nutzung von Regenwasser für das Wäsche waschen geführt. Selbst Fachleute aus den Kommunen und Gesundheitsämtern sind an den umständlichen Formulierungen und Querverweisen innerhalb der Verordnung zu falschen Interpretationen veranlasst worden. Richtig ist, wenn zusätzlich zu einem Trinkwasseranschluss Regenwasser im Gebäude genutzt wird, bleibt es dem Verbraucher in seiner eigenen Entscheidung und im eigenen Verantwortungsbereich überlassen, seine Wäsche mit Regenwasser zu waschen. Dies wird im amtlichen Kommentar zur Trinkwasserverordnung zu § 3 explizit erläutert. Im Kommentar findet man zu den Einzelbegründungen zu § 3 " ...dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen. Ob daneben ein Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen.
Fazit
Einschränkungen oder Verbote der Regenwassernutzung außerhalb des Geltungsbereiches der Trinkwasserverordnung, wie sie teilweise von Wasserversorgungsunternehmen ausgesprochen werden, entsprechen nicht der gültigen Rechtslage.