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News vom 19.06.2023

Kompromiss beim Heizungsgesetz - Entscheidung im Bundestag noch im Juni

Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss beim anstehenden Heizungsgesetz geeinigt, der jedoch einige grundlegende Änderungen zum ursprünglichen Entwurf enthält. Über das modifizierte Gesetz will der Bundestag noch vor der Sommerpause entscheiden.

Bild: pixabay / TBIT<br /><br /><br /><br />
Bild: pixabay / TBIT



Im ursprünglichen Konzept war vorgesehen, dass ab dem kommenden Jahr 2024 neu verbaute Heizungen mit Öko-Energie zu mindestens 65 Prozent betrieben werden sollen, um so das Ende der Ära von Öl- und Gasheizungen einzuläuten. Der Kompromiss, auf den sich die Regierungskoalition geeinigt hat, sieht jedoch nun deutliche Änderungen zum Ausgangsentwurf vor. Das neue Gesetz soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch werden für eine deutschlandweite Wärmeplanung Übergangsfristen bis zum Jahr 2028 angestrebt.

Regelungsinhalte des Gesetzentwurfes

Der stark abweichende Entwurf des neuen Gesetzes sieht eine Koppelung eines Gebäudeenergiegesetzes mit einem Wärmeplanungsgesetz vor, das dann ab 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Gebäudeenergiegesetz regelt dabei die Bedingungen für einen Klima-optimierten Austausch von Heizungen.

Durch das Wärmeplanungsgesetz sollen sowohl Länder als auch Kommunen verpflichtet werden, konkrete Planungen vorzubereiten, wie die Wärmeinfrastruktur beim Heizen klimaneutral konzipiert und umgebaut werden soll. Dies kann über einen Ausbau von Fernwärme realisiert werden, wodurch sich Bürger, die bereits an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, nicht mehr mit der Umrüstung auf eine Wärmepumpe beschäftigen müssen. Verpflichtend soll die Wärmeplanung in den Kommunen dann spätestens ab dem Jahr 2028 werden. Bis eine Wärmeplanung auf kommunaler Ebene vorliegt, sollen die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz für Bestandsheizungen beim Austausch noch nicht gelten. Der Geltungsbeginn des Gebäudeenergiegesetzes verschiebt sich damit für Vermieter von bestehenden Gebäuden und für private Haushalte um weitere 4 Jahre. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung der Kommunen in ganz Deutschland soll spätestens 2028 realisiert werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes auch für Bestandsimmobilien, wobei gewisse Übergangsfristen geplant sind. Deutsche Großstädte sollen dabei die Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, kleinere Städte und auch Landkreise haben hierfür noch bis 2028 Zeit.
  • In Neubaugebieten greifen die Regelungen des Gesetzes jedoch bereits ab 1. Januar 2024.
  • Öffentliche und private Haushalte sollen nach dem Gesetz gleich behandelt werden.
  • Bei einem Austausch sollen verschiedene Technologien gleichwertig als Option behandelt werden. Ferner sollen Anforderungen an Infrastruktur und Heizungen, die technisch diskriminierend sind, eliminiert werden.
  • Ab Januar 2024 können auch Gasheizungen verbaut werden, sofern diese auf einen Wasserstoffbetrieb umrüstbar sind und die Kommunen ein klimaneutrales Gasnetz geplant haben. Diese Regelung soll auch für alle Neubauten gelten, die sich nicht in Neubaugebieten befinden. Allerdings könnte Gas, als fossiler Energieträger, unwirtschaftlich werden, da die CO2-Preise für fossile Brennstoffe in Zukunft sukzessive angehoben werden.
  • Für den Fall, dass die Kommune kein klimaneutrales Gasnetz plant, muss allerdings nach einer gewissen Übergangsfrist auf ein neues Heizsystem umgerüstet werden, das die Anforderungen erfüllen kann. Dies kann beispielsweise durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder aber auch durch die Umrüstung auf eine Wärmepumpe geschehen.
  • Holz- und Pelletheizungen sind nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz ebenfalls erlaubt, da sie nach den Vorgaben der erneuerbaren Energie den Anteil von 65 % voll erfüllen können.

Förderungen und sonstige Regelungen im neuen Heizungsgesetz

Vorgesehen ist auch, dass Vermieter Anreize bekommen sollen, um Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme vorzunehmen. Die Modernisierungen sollen dabei gefördert werden. Gleichzeitig sollen Mieter durch die Investitionen nicht übermäßig belastet werden, sie müssen sich jedoch auf eine Modernisierungsumlage einstellen.

Eine Überforderung von Privathaushalten bei notwendigen Investitionen soll ausgeschlossen werden. Auch sie erhalten eine Förderung, um die Modernisierungen finanzieren zu können. Da es verschiedene Fördermöglichkeiten und Teilförderungen gibt, hilft eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten für eine Wärmepumpe, damit Hausherren die richtige Entscheidung treffen können. Die Mittel sollen aus dem Fonds für Klima und Transformation bereitgestellt werden. Außerdem sollen auch Ausnahmeregelungen, wie die ursprüngliche 80-Jahres-Grenze, nochmals überarbeitet werden und sinnvoller gestaltet werden. 

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Besitzer von fossil betriebenen Heizungen?

Gas- oder auch Ölheizungen sind auch mit dem neuen Heizungsgesetz nach wie vor erlaubt und die Besitzer können sie sowohl behalten als auch reparieren lassen. Allerdings muss eine derartige Heizung dann bei einem Alter von 30 Jahren ausgetauscht werden, wobei auch hier gewisse Ausnahmen gelten. Neue Ölheizungen oder nicht klimafreundliche Gasheizungen dürfen allerdings nicht mehr neu eingebaut werden ab nächstem Jahr. Ob es sinnvoll ist, noch in diesem Jahr in eine neue Öl- oder Gasheizung zu investieren, bleibt fraglich, denn sowohl auf Heizöl als auch auf Erdgas werden zukünftig kontinuierlich steigende CO2-Abgaben fällig. Dadurch wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen in der Zukunft deutlich teurer werden.

Was muss man beim Umrüsten auf eine Wärmepumpe bedenken?

Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist aktuell besonders groß, wodurch es zu sehr langen Wartezeiten für eine Lieferung kommt, die bis zu einem Jahr betragen kann. Allerdings wird die Produktion auf Herstellerseite aktuell auch ausgebaut, sodass in Zukunft hier eine Besserung eintreten dürfte. Jedoch sind auch bei den Heizungsbauern die Installationskapazitäten sehr knapp für Wärmepumpen und es wird noch einige Zeit brauchen, bis Heizungsbauer, die bislang Öl- oder Gasheizungen installiert haben, ihren Betrieb auf die Installation von Wärmepumpen umgestellt haben. Es ist also auf absehbare Zeit hier insbesondere ein Fachkräftemangel zu erwarten.

Aktuell steigen die Preise für Wärmepumpen deutlich aufgrund der großen Nachfrage. Mit einer Ausweitung der Produktion und auch einer zunehmenden Standardisierung beim Einbau der Pumpen könnte dies jedoch auch wieder Preis mindernd wirken. Es könnte deshalb sinnvoll sein, angesichts der deutlich gestiegenen Preise mit der Umrüstung noch etwas abzuwarten.

 

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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