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News vom 05.06.2003

Resolution der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) zur Trinkwasserverordnung


Mit in Kraft treten der Trinkwasserverordnung zum 01. Januar 2003 sind vermehrt irreführende Meldungen in der Presse und falsch interpretierte Aussagen der Kommunal- und Gesundheitsveraltungen in Bezug auf das Wäsche waschen mit Regenwasser aufgekommen. Diese Aussagen aus den reihen der Wasserversorgerlobby und der Adiministration schädigen das Ansehen der innovativen ökologischen Haustechnik der Betriebswassernutzung und hemmen zugleich die Investitionsbereitschaft von Unternehmen und Bauherren am Standort Deutschland, so der wiedergewählte 1. Vorsitzender der fbr Martin Bullermann. Dem muss entschieden Einhalt geboten werden!

Die Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung hat zur Klarstellung der Trinkwasserverordnung in Bezug auf das Wäsche waschen mit Regenwasser einstimmig folgenden Aufruf beschlossen:

Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) ruft alle zuständigen Stellen der Bundesregierung, der Landesregierungen, der Gesundheitsämter, der Handwerkskammern und in den Kommunen auf, den Behauptungen, dass nach der neuen Trinkwasserverordnung Wäsche waschen mit Betriebswasser nicht zulässig sei, in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Gemäß Trinkwasserverordnung ist klarzustellen, dass Wäsche waschen mit Regenwasser in der eigenen Verantwortlichkeit des Verbrauchers erlaubt ist.

Wird in Mietwohnungen Betriebswasser zur Verfügung gestellt, muss für die Waschmaschine zusätzlich ein Trinkwasseranschluss als Wahlmöglichkeit angeboten werden.

Durch in Kraft treten der Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 hat sich gezeigt, dass sowohl aus den Reihen der Wasserversorger als auch der Gesundheitsämter sowie verschiedener Verwaltungsinstanzen, Falschinformationen zum Thema Wäsche waschen mit Regenwasser verbreitet werden. Diese Meldungen und Presseinformationen führen in den Kommunen und bei Verbrauchern zu Irritationen und Schaden langfristig der Betriebs- und Regenwassernutzung.

Fest steht: Die Trinkwasserverordnung regelt weder die Qualität von Regenwasser, noch verbietet sie außerhalb ihres Geltungsbereiches eine private Nutzung von Wasser minderer Qualität für die verschiedensten Zwecke im häuslichen Bereich bzw. stellt eine solche Nutzung unter Strafe.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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