Bei all diesen Nachteilen sei der Klima-Effekt der Gesetzesnovelle zweifelhaft: So soll das neue Heizungsgesetz den Berechnungen der Regierungsfraktionen zufolge im Jahr 2030 lediglich CO2-Emissionen in Höhe von 10,5 Millionen Tonnen einsparen, wie das Wirtschaftsministerium auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7078) offenlegte – also unter einem Viertel der Einsparungen, die nötig wären, um die Zielsetzung für das Jahr 2030 zu erreichen, die im Klimaschutzgesetz für den Gebäudesektor festgelegt wurden. Damit ist das GEG in seiner jetzigen Form kein taugliches Mittel, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Die unterzeichnenden Unternehmen fordern daher dringend Nachbesserungen des Gesetzes: Nur so könnten die Potenziale, die die Heizungsindustrie für die Energiewende besitzt, ausgeschöpft werden, und zugleich fatale soziale und wirtschaftliche Auswirkungen verhindert werden.
Technologieverengung auf Wärmepumpen
Das Gesetz gehe davon aus, dass Wärmepumpen grundsätzlich auf regenerativem Strom basieren, und bevorzugt diese Technologie daher einseitig. Zeitgleich würden bewährte Technologien zur Hebung von Effizienzpotenzialen, wie der hydraulische Abgleich, die Wärmerückgewinnung oder Heizungsumwälzpumpen komplett außen vor gelassen, so die Kritik. Insgesamt müssten die Effizienzpotentiale des gesamten Heizungssystems, bestehend aus Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe berücksichtigt werden, so weiter die Forderung der Firmen. Durch die nach wie vor einseitige Technologieverengung auf die Wärmepumpe ließe das Gesetz hingegen enorme CO2-Einsparpotenziale ungenutzt und verpflichte die Bürgerinnen und Bürger dazu, den Heizungstausch durch zum Teil kostenintensive Heizungssysteme vorzunehmen, die dabei je nach Gebäudeart nur einen minimalen energetischen Mehrwert aufweisen.
Zugleich seien nach dem Gesetzesentwurf auch Luft/Luft-Wärmepumpen (gemeinhin bekannt als Klimasplitgeräte) voll anerkannte Alternativen zur Luft/Wasser-Wärmepumpe, ohne dass die Effizienz dieser Geräte berücksichtigt werde. Die deutschen Heizungsunternehmen befürchten dabei, dass insbesondere Immobilienfirmen Lücken im Gesetz dazu nutzen könnten, solche Produkte mit fragwürdigem Beitrag für die Erreichung der Klimaziele zu verbauen, um über das Fördersystem eine Subventionierung von Klimaanlagen zu erhalten und zugleich eine Aufwertung des Gebäudes über die Auszeichnung einer höheren Effizienzklasse zu erreichen. Schlecht sanierte Gebäude können so mit staatlicher Förderung in eine höhere Effizienzklasse kommen, ohne dass auch nur ein einziger Euro in die tatsächliche Verbesserung der Energieeffizienz fließt. Aus Sicht der unterzeichnenden Unternehmen gehört hier dringend nachgebessert.
Das eigentliche Ziel des GEG, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, werde so verfehlt. Damit sei der Markteingriff durch den neuen GEG-Entwurf zum Nachteil einer mittelständischen Traditionsbranche der wassergeführten Heizung, die seit Jahrzehnten mit ihren Innovationen im Bereich effizienter Heizungskomponenten über Wärmespeicherung nicht nur zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, sondern auch zum Wohlstand des Landes beitragen, so die Unternehmen in dem Schreiben.
Alle Technologien berücksichtigen, um CO2-Emissionen einzusparen und Fairness im Markt zu sichern
„Aus unserer Sicht begünstigt der GEG-Entwurf sogenannte Luft/Luft-Wärmepumpen, also Klimasplitgeräte, massiv. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie ein Gesetz, dass zur Reduzierung von CO2-Emissionen führen soll, Klimaanlagen, die Zusatzverbräuche generieren, fördert, ohne dass die Effizienzbeiträge der Produkte betrachtet werden sollen. Um im Sinne unserer gesellschaftlichen Verantwortung zu handeln und zugleich faire Marktbedingungen zu schaffen, sollten die ordnungsrechtlichen Anforderungen an Luft/Luft-Wärmepumpen an die von Stromdirektheizungen angepasst werden. So wäre sichergestellt, dass Technologien nur dann herangezogen werden, wenn sie energetisch Sinn machen“, sagt der Arnsberger Anlagenbauer und Mitzeichner Andreas Cloer von Gebro-Herwig und ergänzt: „Wir wollen in unserem Brief an Kanzler Scholz auf Schwachstellen im Entwurf hinweisen. Gleichzeitig machen wir konkrete und konstruktive Vorschläge, wie sich aus unserer Sicht die Mängel beheben lassen.“
Etwa 270 Unternehmen sind in der mittelständisch geprägten Branche tätig. Sie beschäftigen mehr als 40.000 Menschen. Im Bereich wassergeführter Heizsysteme ist die deutsche Heizungsindustrie Weltmarktführer. Da der GEG-Entwurf Luft/Luft-Wärmepumpen massiv begünstigt und damit die Wettbewerbsfähigkeit bestehender Effizienztechnologien der wassergeführten Heizungsbranche einschränken werde, stünden tausende Arbeitsplätze in Industrie, Fachhandel und Handwerk in Deutschland auf dem Spiel, so die Kritik.
„Hinzu kommt, dass als Folge des GEG-Entwurfs ein massiver Auftragseinbruch für die Sanitärindustrie zu beobachten ist, weil die Endkunden vor dem Hintergrund der mutmaßlichen hohen Investitionen für den Austausch des Wärmeerzeugers kein Geld für die Badezimmer-Renovierung übrig haben“, ergänzt Dr. Roger Schönborn, CEO der Rehau Division Building Solutions.
„Die unendliche Geschichte des GEG hilft weder dem Klima, noch dem Verbraucher, der Industrie oder dem Handwerk. Im Gegenteil: Das GEG führt dazu, dass Klimaschutz als Bedrohung wahrgenommen wird und unsere Märkte aufgrund der Verunsicherung der Verbraucher zusammenbrechen“, sagt Cloer stellvertretend für alle Unternehmen, die unterschrieben haben. „Dabei müssen Klimaschutz und nachhaltiger Wohlstand für unsere Gesellschaft und Wirtschaft kein Gegensatz sein. Wir appellieren daher dringend an Kanzler Scholz, das Gesetz anzupassen und stehen jederzeit für Gespräche bereit.“
Johannes Rump, geschäftsführender Gesellschafter Oventrop: „Wir müssen im Gebäudebereich handeln, um die Energieverbräuche in den Griff zu bekommen. Die Technologien dazu sind verfügbar. Das GEG sollte dazu alle am Markt verfügbaren sinnvollen Technologien ermöglichen. Hier sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf.“
>>> Ergänzung zum 05.09.2023: Über diese Webseite haben Unternehmen unserer Branche die Möglichkeit, sich auch noch nachträglich an der Initiative zu beteiligen.
