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News vom 22.09.2023

Die Ampel hat ein Heizungsgesetz:

Bauphysiker analysiert, wie gut der Entwurf wirklich ist

Das Thema Heizungsgesetz hat Deutschland in den letzten Wochen in Atem gehalten und viele Leute dachten, dass ihre bestehenden Immobilien vor der Entwertung stehen. Jetzt hat sich die Ampel nach einer zähen Verhandlung endlich auf einen Entwurf geeinigt.

Luca Arenz<br />Bild: ARCenergie GmbH
Luca Arenz
Bild: ARCenergie GmbH

"Der Entwurf ist wie in der Politik so häufig natürlich ein Kompromiss. In diesem Fall allerdings kein besonders guter - weder wirtschaftlich noch bauphysikalisch wurde hier das Maximum rausgeholt", erklärt Luca Arenz. Als Bauphysiker betreut er mit seinem rund 30-köpfigen Team jedes Jahr einige hundert Neubau- und Sanierungsprojekte und weiß genau, was technisch bereits möglich ist und was die Regierung hätte besser berücksichtigen sollen, um das Gesetz wirklich effektiv zu gestalten. Aber auch, welche Vorzüge das Gesetz jetzt bietet für Menschen, die sanieren wollen. Seine Analyse teilt er in diesem Artikel mit.

Die Vorgaben des Heizungsgesetzes

Die wichtigsten Punkte des sogenannten Heizungsgesetzes, also der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024, sind bereits seit einigen Monaten bekannt. So soll jede neue eingebaute Heizung zu 65 Prozent aus erneuerbarer Energie betrieben werden. Es dürfen also immer noch Gas- und Ölheizungen verbaut werden, allerdings muss die erzeugte Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Zum Beispiel können Hausbesitzer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder regenerative Fernwärme kombinieren, um diesen Wert trotz Gasheizung zu erreichen.

Dabei gibt es glücklicherweise keine Austauschpflicht. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden, bis sie nicht mehr instandgesetzt werden können. Allerdings sollten Eigentümer unbedingt beachten, dass die Heizungen ab 2045 generell nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Wenn die Gas- oder Ölheizung, die man jetzt einbaut, also länger als 20 Jahre hält, muss sie ohnehin vor 2045 ausgetauscht werden - sonst drohen Strafen.

Wirtschaftsminister Habeck begründet dabei seine harte Entscheidung zum Entwurf damit, dass er Übergangsfristen und staatliche Förderungen vorsieht. Wie genau das Förderungskonzept aussieht, war noch nicht klar. Es soll jedoch Ausnahmen geben, durch die ältere Personen und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln entlastet werden. Diese Abweichungsanträge sollen dann von Experten begutachtet und genehmigt werden.

Der neue Entwurf des Heizungsgesetzes

Dieser ältere, bekannte Entwurf kam jedoch nicht vor der Sommerpause durch die zweite und dritte Lesung des Bundestages. Insoweit steht also noch nichts fest, allerdings sind bereits einige vorgesehene Änderungen bekannt geworden, die den älteren Entwurf etwas entschärfen sollen. Zum einen sollen Gasheizungen nun als "H2-ready" gelten, da sie angeblich zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist technisch jedoch gar nicht möglich: Bis in Deutschland ein Wasserstoffnetz verfügbar ist, das großflächig Wasserstoff in die Haushalte liefern kann, werden Jahrzehnte vergehen.

Zum anderen sollen bestehende Gebäude weitere Optionen bekommen, um die Gasheizungen nachweislich mit erneuerbaren Gasen zu nutzen - namentlich Biogas, Ethangas und biogene Flüssigkeiten. In Kombination mit einem Fernwärmenetz, Wärmepumpen oder Hybridheizungen würde dies das Erreichen von 65 Prozent erneuerbarer Energien mit einer herkömmlichen Anlage sehr erleichtern. Allerdings stehen Gebäudebesitzer immer noch vor dem Problem, dass diese Anlage nur bis 2045 mit einem Anteil an fossilen Energieträgern betrieben werden darf.

Zahlreiche Förderungen vorgesehen

Zudem soll laut dem neuen Entwurf die Höhe der Förderung angepasst werden. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, soll es für jede Art der Maßnahmen künftig einheitlich 30 Prozent Förderung geben - im Ergebnis wird daher die Förderung von Wärmepumpen von vorher knapp 35 bis 45 Prozent abgesenkt. Auch soll es Boni für den Austausch besonders ineffizienter und alter Anlagen und eine Förderung für Geringverdiener geben - wie dies konkret aussehen wird, ist jedoch noch immer nicht klar.

Wie schwierig die Situation derzeit ist, zeigen auch die teilweise nicht nachvollziehbaren Übergangsfristen: Wer zum Beispiel eine Gasetagenheizung besitzt, hat nach einer Havarie nach dem kommenden Jahreswechsel 13 Jahre Zeit, diese auf 65 Prozent erneuerbarer Energien umzurüsten. Eine zentrale Gasheizung nur 3 Jahre. Wenn er allerdings nach diesen 3 bzw. 13 Jahren zu alt ist und der Heizungstausch nicht mehr wirtschaftlich ist, wird er von dieser Pflicht endgültig nicht mehr betroffen sein - alle anderen können eine alte, gebrauchte Gastherme einbauen und diese innerhalb von drei Jahren umrüsten. Über 80-Jährige haben außerdem keine Austauschpflicht. All diese Punkte sind noch immer nicht vollständig geklärt - man muss also weiter damit rechnen, dass es in der zweiten Jahreshälfte noch ein großes politisches Hin und Her geben wird.

Über Luca Arenz:

Luca Arenz ist der Geschäftsinhaber der ARCenergie GmbH, einem Ingenieurbüro für Bauphysik, spezialisiert auf Fördermittel, Energieberatung, Nachhaltigkeitszertifizierungen (DGNB), Schallschutz, Wärmeschutz sowie Brandschutz und Qualitätskontrolle. Im ARCenergie-Team befinden sich Bauingenieure, Architekten, Physiker, Vermesser, Dachdecker, Maurer und Zimmerleute, die sich um die technischen Aspekte des Bauprojektes kümmern können. Auf diese Weise kann die ARCenergie GmbH ihre Projekte ganzheitlich planen und Lösungen finden. Weitere Informationen unter: https://www.arcenergie.de/

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