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News vom 20.11.2023

Heizungsindustrie: Kommunale Wärmeplanung darf nicht zum Bremsklotz werden

Der Deutsche Bundestag hat am 17.11.2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen, möglichst flächendeckende Pläne zur Wärmeversorgung vorzulegen. Großstädte sollen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit.

Bild: BDH
Bild: BDH

Das Wärmeplanungsgesetz tritt am 01. Januar 2024 in Kraft und ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Erst wenn eine Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat, greifen die Bestimmungen des GEG außerhalb von Neubaugebieten.

Der BDH begrüßt das Wärmeplanungsgesetz grundsätzlich. „Es ist richtig, dass die Politik auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und die Wärmewende nicht ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern auflastet“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz kann eine Lösung zur Wärmeversorgung sein“, so Staudt weiter.

Kritisch sieht der BDH, dass die kommunale Wärmeplanung das Modernisierungstempo weiter ausbremsen könnte. Das Durchschnittsalter der Heizungen in Deutschland liegt bei über 17 Jahren. Deswegen darf das Gesetz nicht dazu führen, dass das Modernisierungstempo noch weiter abnimmt, weil in der Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte. Hinzu kommt, dass zwischen der Wärmeplanung und dem Bau eines Wärmenetzes Jahre vergehen können. Diese Verzögerung geht zu Lasten der Wärmewende.

Ebenfalls kritisch sieht der BDH, dass die Wärmeplanung einen zu großen Fokus auf Wärmenetze setzt und ein Türöffner für Anschluss- und Benutzungszwänge sein könnte. Häufig lässt sich ein Netz nur bei hoher Anschlussdichte wirtschaftlich betreiben. Um dies zu erreichen, könnten Kommunen Anschluss- und Benutzungszwänge aussprechen und damit den freien Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher aushebeln.

Der BDH setzt sich für einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb ein. Auch in Regionen, in denen Nah- und Fernwärmenetze gebaut werden, müssen dezentrale Lösungen wie zum Beispiel Wärmepumpen erlaubt bleiben.

Mit Blick auf die jetzt anstehende Erstellung der Wärmepläne fordert der BDH die Kommunen auf, ergebnisoffen alle örtlichen Gegebenheiten wie die vorhandenen Infrastrukturen, zentrale wie dezentrale Versorgungslösungen sowie erneuerbare Energie- und Wärmequellen zu berücksichtigen.

Auch die Struktur des Gebäudebestandes und das ansässige Gewerbe bzw. die Industrie müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Die Wärmeplanung ausschließlich auf den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen zu reduzieren, greift nach Ansicht des BDH zu kurz.

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