Für alle, die sich mit Immobilien beschäftigen, sei es als Eigentümer oder als potenzieller Käufer, ist das Jahr 2024 von besonderer Bedeutung. In diesem Jahr treten entscheidende Regelungen in Kraft, die die Energieeffizienz von Bestandsimmobilien und Neubauten betreffen. Ein wichtiger Aspekt für Kauf- und Verkaufsinteressenten ist die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel.
2024 im Fokus – Wertsteigerung von Immobilien durch effiziente Energiekonzepte.
Bild: Pixabay, MVOPro Diese Regelung beeinflusst ab 2024 nicht nur die Bedeutung energetischer Sanierungen, sondern auch den Gesamtwert von Immobilien.
Investitionen in neue Technologien lohnen sich
Energetische Sanierungen zielen in erster Linie darauf ab, die Energieeffizienz von Immobilien zu erhöhen. Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die Energiewende und die strategische Ausrichtung der Bundesregierung, fossile Brennstoffe zukünftig zu reduzieren und erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung erneuerbarer Energien durch die Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen, einer effizienten Wärmedämmung sowie dem Einbau moderner Fenster und Türen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bestehende Heizungsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen unter Einhaltung bestimmter Fristen weiter betrieben werden. Gegebenenfalls ist auch eine Sanierung oder Modernisierung möglich.
Immobilienexperte André Heid weist auf die Bedeutung energetischer Maßnahmen hin: „Grundsätzlich gilt, falls Ihr Haus in den letzten 20 Jahren nicht saniert wurde, ist es sinnvoll energetische Maßnahmen anzugehen. Bereits aufgrund der hohen Energiepreise lohnt sich die Investition in neue Technologien für Dämmung, Heizung und Lüftung.“
Diese Investition lohnt sich auch, wenn Sie bereits Teile Ihrer Immobilie saniert haben, das Gebäude aber vor Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2002 errichtet wurde. In diesem Fall empfiehlt Heid, sich über den energetischen Zustand der Immobilie beraten zu lassen und gegebenenfalls nachzurüsten, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Auswirkungen der energetischen Sanierung auf den Wert der Immobilie
Die jüngsten Gesetzesänderungen stellen insbesondere Eigentümer von Immobilien, die über einen Verkauf nachdenken und bisher noch keine energetische Sanierung durchgeführt haben, vor die entscheidende Frage: Sollen sie selbst aktiv werden oder die Verantwortung in die Hände des potenziellen Käufers legen? Das ist ein offensichtliches Dilemma, das wichtige Fragen aufwirft.
Verkauf nicht sanierter Immobilien
Der Verzicht des derzeitigen Eigentümers auf Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf kann sich negativ auf den Kaufpreis auswirken. Der potentielle Käufer wird höchstwahrscheinlich die anstehenden Sanierungskosten vom Verkaufspreis abziehen. Gerade in der heutigen Zeit, in der Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kaufkriterium geworden ist, wird der energetische Zustand der Immobilie für den Käufer von besonderem Interesse sein.
Um den aktuellen Stand zu überprüfen, wird der potenzielle Käufer wahrscheinlich den Energieausweis anfordern. Aus diesem Dokument kann er das Baujahr, den Energiebedarf bzw. -verbrauch, den verwendeten Energieträger und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes ablesen.
Energetische Sanierung als Weg zur Wertsteigerung
Eine Investition in energetische Sanierungsmaßnahmen durch den derzeitigen Eigentümer vor einem Verkauf ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass bei der Wahl des Heiz- oder Kühlsystems nicht unbedingt die kostengünstigste Variante im Vordergrund stehen sollte. Eine moderne und energieeffiziente Anlage kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen, was sich wiederum positiv auf die Wertsteigerung der Immobilie nach der energetischen Sanierung auswirkt.
Heid: „Unter Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, finden Sie die staatlichen Fördermaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank durchgeführt. Alternativ haben Sie die Option, Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Insgesamt 20 Prozent der Kosten können Sie über drei Jahre verteilt erhalten.“ Wenn der Eigentümer nach den Sanierungsmaßnahmen ein Wertermittlungsgutachten von einem Experten erstellen lässt, spiegelt sich die gesteigerte Energieeffizienz in den meisten Fällen in einem höheren Verkehrswert wider.
Wertgutachten als Sicherheit
Unabhängig davon, ob man energetische Sanierungsmaßnahmen vor einem Verkauf selbst durchführt oder diese dem potenziellen neuen Eigentümer überlässt, ist es immer ratsam, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten ist nicht nur rechtssicher, sondern hat auch Beweiskraft vor Gericht oder Behörden. So stehen Sie bei eventuellen Streitigkeiten auf einem soliden Fundament und können den Wert Ihrer Immobilie fundiert nachweisen. Das Wissen um den Verkehrswert einer Immobilie erweist sich somit als äußerst hilfreich und ermöglicht in jeder Situation fundierte Entscheidungen.