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News vom 10.07.2003

Netzwerk Baustelle: Initiative von Bundesländern und Unfallträgern zur Baustellensicherheit


Am Bau sind Unfälle nicht nur weit häufiger als in anderen Branchen, sondern oft auch weit schwerer. Die Bundesregierung hat daher 1998 mit der Baustellenverordnung ein Instrument zur Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden auf Baustellen verabschiedet. Und die bundesweite Initiative "Neue Qualität der Arbeit" legt einen ihrer Schwerpunkte auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Bau.

Das Projekt "Netzwerk Bau" bündelt die bisherigen Aktivitäten der Bundesländer und der Unfallversicherungsträger zum Arbeitsschutz auf Baustellen und bindet möglichst viele weitere Partner mit ein.

Sicherheit muss auf allen Baustellen gelten. Den Bundesländern und den Unfallversicherungsträgern ist es erstmals gelungen, ein gemeinsam getragenes Konzept zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes auf Baustellen vorzulegen und der Öffentlichkeit zupräsentieren. Unterstützt werden sie dabei von der Europäischen Kommission, die das "Netzwerk Baustelle" als Teil einer europaweiten Baustellenkampagne fördert. Die eng abgestimmte Kooperation zwischen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden trägt somit zur optimalen Umsetzung der Vorschriften zum Bauarbeiterschutz bei und birgt auch die Chance größerer Transparenz im Arbeitsschutz auf Baustellen.

Wo alle Aufsichtsinstitutionen mit einer Zunge sprechen und gemeinsam vorgehen, wird es für Bauherren, Architekten, Ingenieure, Handwerker, Arbeiter, kurz: alle am Bau Beteiligten, leichter, ihrer Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen wirksam nachzukommen.

Konzentriert auf vier Wochen werden in allen Bundesländern Baustellen daraufhin überprüft, ob und in wie weit die Vorschriften zum Bauarbeiterschutz in der Praxis angewandt werden. Dabei ziehen die Unfallversicherungsträger an einem Strang: mit gemeinsamen Anforderungen, gemeinsamen Handlungshilfen und abgestimmter Beratung. Ob ein Bauherr sich an seine Bau-Berufsgenossenschaft wendet oder an die Arbeitsschutzbehörde, er wird Informationen aus einem Guss und aus einer Hand erhalten.

Weitere Informationen können bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder und bei den Unfallversicherungsträgern abgerufen werden. Darüber hinaus bietet die Internetseitewww.netzwerk-baustelle.de die Möglichkeit, Materialien zur Aktion und zur Baustellenverordnung abzurufen.

Die Baustellenverordnung von 1998 finden Siehier.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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