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News vom 11.04.2024

ÜWG-Fachinformation Nr. 6 – der neue Praxisleitfaden für Heizölverbraucheranlagen

Die Verwendung des flüssigen Brennstoffes Heizöl stellt eine bewährte Art der häuslichen Energieversorgung dar. Öl-Brennwertgeräte arbeiten besonders zuverlässig, sparsam und leistungsstark. Seit vielen Jahrzehnten wurde diese Technik weiterentwickelt und hat sich bestens bewährt.

Mit der Veröffentlichung des Arbeitsblattes DWA-A 791 (TRwS 791) – Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen – im Juli 2022 wurden bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen und Prüfungen für neue und bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen festgelegt.

Die TRwS 791 bildet die Grundlage für folgende, veröffentlichte detaillierte Regelungen mit ergänzenden Hinweisen zur Ausführung von Heizölverbraucheranlagen:

  • Fachbuch TRÖl 2.2 „Technische Regeln Ölanlagen“ des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie e. V., Ausgabe Dezember 2022
  • Praxisleitfaden ÜWG-Fachinformation Nr. 6 „Heizölverbraucheranlagen“ der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., Ausgabe November 2023
     

Bild: Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Für Heizölverbraucheranlagen sind die wichtigsten Forderungen, die bei der Beratung, Planung, Errichtung und beim Betrieb berücksichtigt werden müssen, in der ÜWG-Fachinformation zusammengefasst. Der Komplettservice für Heizungssysteme beinhaltet auch den Kundendienst für die Heizölverbraucheranlage, den der kompetente und qualifizierte Fachbetrieb in jedem Fall anbietet. Ziel der ÜWG-Fachinformation ist es, den aktuellen Stand der relevanten Anforderungen zu vermitteln und das Fachpersonal eines Fachbetriebes zu unterstützen.

Die aktuelle Ausgabe der Fachinformation Nr. 6 „Heizölverbraucheranlagen" ist keine Technische Regel im Sinne des WHG. Sie bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb

  • von neu zu errichtenden und
  • bereits in Betrieb befindlichen Heizölverbraucheranlagen einschließlich deren Modernisierung.

Erläutert werden die Verwendung und Auslegung der Bestandteile einer Heizölverbraucheranlage.

Bei abweichenden Anforderungen an bereits in Betrieb befindlichen Heizölverbraucheranlagen – die vor Veröffentlichung der TRwS 791-1 im Februar 2015 errichtet wurden und betrieben werden – sind die betreffenden Textpassagen der ÜWG-Fachinformation mit einem Symbol gekennzeichnet.

Flüssiger Brennstoff

Heizöl als flüssiger Brennstoff wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, um den gestiegenen Umweltanforderungen gerecht zu werden. In einer Heizölverbraucheranlage können heute treibhausgasreduzierte/-neutrale flüssige Brennstoffe pur oder gemischt mit mineralischem Heizöl zum Einsatz kommen.

Mit dem „Green Fuels Ready“-Produktlabel kennzeichnen die Hersteller solche Produkte, die für treibhausgasneutrale flüssige Brennstoffe (= „Green Fuels“) und beliebige Mischungen mit Heizöl geeignet sind.

 

Bild: en2x

Die Entwicklung dieser flüssigen Brennstoffe geht zügig voran und verschiedene Alternativen stehen heute zur Verfügung. Um diese alternativen Brennstoffe zeitnah verfügbar zu machen, entstehen im Moment die benötigten Anlagen. So wird für eine Versorgung mit klimaneutralen Brennstoffen in Zukunft gesorgt.

Baurecht und Verwendbarkeitsnachweis

Im Abschnitt 3 Vorschriften und Regelwerke werden die Themen Wasser, Arbeitsschutz, Bau, Umweltschutz, Verkehr und Chemikalien verständlich dargelegt.

Für alle Teile einer Heizölverbraucheranlage sind Verwendbarkeitsnachweise erforderlich, die in der Anlagendokumentation vorzuhalten sind. Wird ein Bauprodukt z. B. von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) geregelt, gibt der Hersteller eine Leistungserklärung zur Übereinstimmung seines Bauproduktes mit dieser Norm ab und bringt die CE-Kennzeichnung an.

Bei CE-gekennzeichneten Bauprodukten kann ein Hersteller mittels Gutachten des DIBt, freiwillige Angaben zur Produktleistung in die technische Dokumentation aufnehmen, weil in manchen Fällen Leistungsangaben, die notwendig wären, um die Eignung eines Bauprodukts für eine bestimmte Verwendung nach nationalem Recht festzustellen, in den harmonisierten Normen nicht vorgesehen sind. Diese Merkmale dürfen nicht im Rahmen der Leistungserklärung deklariert werden. Hier bieten die freiwilligen Angaben mittels Gutachten des DIBt einen Ausweg.

Welche Verwendbarkeitsnachweise im nationalen Recht gelten, regeln die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) des jeweiligen Bundeslandes. Z. B. müssen Komponenten in Heizölverbraucheranlagen demnach den Anforderungen der DIN EN 12514 Teil 1 und 2 aus dem Jahre 2000 entsprechen, aber nach TRwS 791 gilt bereits DIN EN 12514 der Ausgabe 2022. Mit der zukünftigen VV TB der Ausgabe 2024 wird hier angeglichen.

Zukunftssichere Wärmeversorgung

Für die sichere Wärmeversorgung mit flüssigen Brennstoffen empfehlen sich für eine Heizölverbraucheranlage z. B.:

  • Verbrauchseinrichtung mit Brennwerttechnik,
  • Öltank aus
    • thermoplastischem Kunststoff mit Rückhalteeinrichtung und einer Diffusionssperre zur Geruchsverhinderung,
    • GFK oder
    • Stahl,
  • Bauart der Ölleitung: Einstrangsystem,
  • Ölleitung(en) mit einem Innendurchmesser 4 mm unter Beachtung des maximalen Druckverlustes,
  • Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern – umgangssprachlich Antiheberventil – in der Ausführung Magnetventil oder mechanisch kolbengesteuert,
  • Ölfilter-Entlüfterkombination mit offenem System und Filtereinsatz aus Papier als Feinfilter,
  • Abschließende Dichtheitsprüfung der Ölleitung mit Unterdruck

Bild: AFRISO-EURO-INDEX GmbH

DIN 4755

Die im In- und Ausland bekannte DIN 4755 „Ölfeuerungsanlagen – Technische Regel Ölfeuerungsinstallation (TRÖ) - Prüfung“ aus dem Jahre 2004 ist im zuständigen Normenausschuss des DIN mit dem Titel „Anlagen zum Heizen mit flüssigen Brennstoffen – Installation und Prüfung“ in Bearbeitung. Eine Überarbeitung der DIN EN 12514 wird folgen.

 

Bezugsquellen

Die ÜWG-Fachinformation Nr. 6 „Heizölverbraucheranlagen“ kann bezogen werden:

Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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