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News vom 22.07.2003

herotec® Dämmrolle - B2-Test bestanden!


Brandverhalten von EPS Dämmrollen entsprechend DIN 4102-B2.

Warmwasser-Fußbodenheizungen werden zumeist als schwimmende Estriche nach DIN 18560 Teil 2 ausgeführt. Bei der Ausführung müssen auch mitgeltende Normen beachtet und eingehalten werden. Entsprechend der jeweiligen Einbausituation sind - speziell an die Wärme- und Trittschalldämmung - besondere Anforderungen gestellt, z.B.
  1. an den Wärmedurchlasswiderstand
  2. an die Zusammendrückbarkeit bei entsprechender statischer Lastannahme
  3. an das Brandverhalten der Wärmedämmung gemäß DIN 4102.
Punkt 3 kommt an dieser Stelle besondere Bedeutung zu.

Für die Herstellung von Dämmrollen oder Dämmplatten wird als Werkstoff Polystyrol (EPS) verwendet. Auf dieses Material wird mittels Kleber eine Systemfolie kaschiert, die mit einem entsprechenden Raster bedruckt, als Verlegehilfe für die Heizrohre und deren Befestigung mit Tackernadeln oder Klemmschienen dient. Diese Verlege- und Befestigungsmethoden erfreuen sich neben der Verwendung von Systemelementen am Markt sehr großer Beliebtheit.

Allgemein ist bekannt, dass Polystyrol, auch Styropor genannt, nach DIN 4102 der Baustoffklasse B1 zugeordnet wird und schwer entflammbar ist. Die entsprechende Systemfolie muss aber schon der Baustoffklasse B2 oder B3 zugeordnet werden. Zum Kaschieren der Systemfolie werden Kleber verwendet, um die beiden Komponenten miteinander zu verbinden. Durch die Wahl des Klebertyps und/oder durch das Auftragsverfahren des Klebers, rutscht zumeist das gesamte Produkt in die Baustoffklasse B3, die nach DIN 4102 in keinem Bau verwendet werden darf!

Fälschlicherweise findet dieser Punkt bei Planern und Handwerksbetrieben geringe Beachtung, weil man meistens nicht weiß, dass die Weiterverarbeitung der einzelnen Bestandteile die Baustoffklasse des Endproduktes derart beeinflusst. Weiterhin wird angenommen, dass das Polystyrol unterhalb des Estrichs nicht großen feuertechnischen Belastungen ausgesetzt sein kann. Das Gegenteil ist der Fall.

Es ist durchaus möglich, dass ein Fachplaner oder Heizungsbauer noch nach Jahren in die Pflicht genommen wird, weil wegen eines Brandes der Nachweis geführt wurde, dass die eingesetzte Rolldämmung leider nicht der Baustoffklasse B2 entspricht. Also unter Umständen trübe Aussichten.

Da es das erklärte Ziel der herotec® GmbH Flächenheizung ist, den Markt mit qualitativ hochwertigen Produkten zu beliefern, hat sie ihr Produkt entsprechend modifiziert und aus brandtechnischer Sicht sicherer gemacht.

Um dies zu dokumentieren, wurde das Produkt beim Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München FIW mit folgendem Ergebnis geprüft:

Das geprüfte Material erfüllt die Anforderungen an die Baustoffklasse DIN 4102-B2, da die Messmarke bei den Prüfungen nach Abschnitt 6.2.5. von der Flammspitze nicht erreicht wurde; es gilt somit als DIN 4102-B2 normal entflammbar und nicht als brennend abtropfend.



Links: herkömmliche Rolldämmung,
B2-Test nicht bestanden

Rechts: herotec-Dämmrolle,
B2-Test bestanden


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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
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