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News vom 05.08.2024

Endgültiges Aus für Öl- und Gasheizungen: Was bedeutet das für Privatpersonen und Unternehmen?

Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das bis 2030 alle neu gebauten Gebäude in der EU emissionsfrei machen soll. Bis 2050 soll dann der gesamte Gebäudebestand in der EU ohne umweltschädliche Emissionen auskommen. Darauf haben sich die EU-Staaten in Brüssel geeinigt. Die neue Regelung ist Teil des European Green Deal, der die EU zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft machen soll.

Bild: www.pixabay.com/ reverent
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Bild: ARCenergie
Bild: ARCenergie

Die Staats- und Regierungschefs haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Regelungen einzuführen. Allerdings stellt die Umsetzung eine große Herausforderung dar – insbesondere im Hinblick auf die gängigen Heizungssysteme, deren Umstellung eine umfassende Planung und entsprechende Investition in nachhaltige Heiztechnologien erfordert. Was jetzt auf Privatpersonen und Unternehmen zukommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

Die neue EU-Gesetzgebung soll die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen, um sie klimafreundlicher zu machen. Dabei schafft sie Rahmenbedingungen, die es den EU-Staaten erlauben, angepasste nationale Maßnahmen zu ergreifen. In vielen Bereichen müssen Wirtschaft und Gesellschaft neu ausgerichtet werden. Deutschland hat hier bereits vorgelegt – und das Aus- von Öl- und Gasheizungen beschlossen. Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen ab 2024 keine neuen Erdgas- und Ölheizungen mehr installiert werden. Stattdessen müssen Heizsysteme genutzt werden, die mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen beziehen. Ab 2045 sollen Heizungen dann vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer vorher eine Heizung ersetzt oder repariert, sollte diese Frist unbedingt im Kopf behalten.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erklärte, dass mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden soll. Die neuen Vorgaben, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, sollen den schrittweisen Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung einleiten, die langfristig planbar, stabil und kostengünstig ist. Bis 2045 wird so die Nutzung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Energieeffizienzklassen von A bis H, wobei H nur in Deutschland verwendet wird. Bis 2030 müssen Gebäude der Klassen F, G und H mindestens auf Klasse E verbessert werden. Ab 2033 soll dann mindestens Klasse D erreicht werden.

Umfassende Sanierungen als große Aufgabe für die Zukunft

Die neuen Regelungen sind sicherlich sinnvoll – allerdings haben sie zur Folge, dass in Deutschland unzählige Gebäude saniert werden müssen. Die aktuelle Sanierungsquote liegt zwischen einem und drei Prozent, realistisch betrachtet eher bei einem bis 1,5 Prozent. Um den gesamten Gebäudebestand zu sanieren, würde es folglich noch etwa 40 Jahre dauern, bis die Arbeiten beendet wären.

Für Wohngebäude entfällt der strikte Sanierungszwang bis 2030. Das ermöglicht den Hausbesitzern eine längerfristige Planung. Neubauten und Nichtwohngebäude auf der anderen Seite müssen bereits ab 2024 einen Großteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Man darf also theoretisch nichts mehr verbauen, was klimaschädlich ist – wobei die Definition von "klimaschädlich" variieren kann. So gelten Wärmepumpen zum Beispiel als klimafreundlich, da sie mit Strom betrieben werden können, der aus erneuerbaren Quellen stammt. Bei Gasheizungen, die auf Wasserstoff basieren, kommt es auf die Art des Wasserstoffs an. Biogas ist ebenfalls eine Option, solange es nicht mit fossilem Gas versetzt ist.

Neue Gesetze setzen die Industrie unter Druck

Besonders hart treffen die neuen Gesetze kleine und große Industriebetriebe, die erhebliche Investitionen tätigen müssen, um ihre Gebäude und Produktionsanlagen auf den neuesten energetischen Stand zu bringen. Wenn ein Betrieb die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen kann, drohen Strafen, die die finanzielle Situation weiter verschärfen könnten. Angesichts dieser Gesetzeslage ist es durchaus denkbar, dass Unternehmen ihre Produktion in Zukunft ins Ausland verlagern, weil der Produktionsstandort Deutschland nicht länger attraktiv für sie ist.

Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung die Umsetzung der neuen Heizungsregeln gewährleisten wird. Klar ist jedoch, dass sich Privatpersonen und Unternehmen auf umfassende Veränderungen einstellen müssen.

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