Wer an seinem häuslichen Waschbecken den Hahn aufdreht, der kann sicher sein, kühles, sauberes Trinkwasser - und zwar in nahezu unbegrenzter Menge - zapfen zu können. Dieser Luxus ist in einigen Regionen Deutschlands mittlerweile ziemlich teuer geworden. So muss man etwa im hessischen Darmstadt heute für Frisch- und Abwasser 12,38 Mark je Kubikmeter bezahlen. Doch nicht nur die hohen Kosten für das „Lebensmittel Nummer eins" haben in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen dazu veranlasst, sich durch den Bau einer Regenwasserzisterne einen Hauch von Selbstversorgung zu verschaffen. Auch die Überlegungen, durch das Sammeln von Dachablaufwasser in Speichergefäßen einen Beitrag zur Gesundung der Umwelt zu leisten, haben bis heute rund 700.000 Haushalte und Liegenschaftsverwaltungen veranlasst, in diese „sanfte" Technik zu investieren. Weil der Umweltgedanke im Vordergrund stand, geschah das auch dann, wenn sich aus den Amortisationsrechnungen recht bald ergab, dass sich diese Ausgaben erst nach etlichen Jahren - wenn überhaupt - auszahlen würden.
Mit rund 100.000 Anlagen, die Jahr für Jahr neu in Deutschland errichtet werden, ist die Regenwassernutzung längst zu einem wirtschaftlich nicht unbedeutenden Thema avanciert. Damit das so bleibt, ist die Branche auf ein positives Image der von ihr angebotenen Technik angewiesen. Ärger droht nun mit der im Entwurf vorliegenden und für den Spätherbst zur Abstimmung durch den Bundesrat vorgesehenen neuen Trinkwasserverordnung. Die sieht vor, dass zum Reinigen von Gegenständen - und damit auch von Wäsche -, die „nicht nur in vorübergehenden Kontakt mit dem menschlichen Körper kommen", ausschließlich Trinkwasser zu verwenden ist. Sollte diese Regelung durchgehen, dürfte in Mietobjekten und öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten und Krankenhäusern die Wäsche nicht mehr mit Regenwasser gewaschen werden. Aber auch alle professionellen Textilpfleger, die heute ihr Wasser aus einem Brunnen oder einer Zisterne beziehen, müssten auf amtlich sanktioniertes Leitungswasser umsteigen.
Fein raus, weil nicht von der Trinkwasserverordnung betroffen, sind und bleiben auch nach deren Novellierung alle Eigenheimbesitzer, denn das Regelwerk spart diesen Bereich aus. Alle Hauseigentümer, die ihr Wassermanagement für Keller, Garten und Badezimmer in eigener Regie und Verantwortung betreiben, werden auch künftig ihre Wäsche mit Regenwasser waschen dürfen. Dass den Herstellern von Zisternen das Waschverbot mit Regenwasser im öffentlichen Bereich sauer aufstößt, liegt vor allem an dessen Signalwirkung. Denn wenn sich herumsprechen sollte, dass Regenwasser aus den Kellern der Mietobjekte verbannt wird, könnten plötzlich auch aufgeschlossene private Zisterneninteressenten auf die Idee kommen, die Ursache für dieses Verbot seien hygienische Risiken, die sich aus dem Nutzen des kostenlosen Dachablaufwassers ergeben. Doch Gefahren für die Gesundheit seien bisher, so versichert der zuständige Verband mit Verweis auf wissenschaftliche Gutachten, nicht aufgetreten. Hinter dem drohenden Verbot der Regenwassernutzung zum Wäschewaschen in öffentlichen Gebäuden und Mietobjekten vermutet die Zisternenbranche die massive Interessenvertretung der Wasserwerke und sonstiger Frischwasserverkäufer, die ihr Produkt unter die Leute bringen wollen und nicht an einer Regenwassernutzung interessiert sind. Eine Vermutung, die sicherlich nicht ganz falsch ist.