Wenn es um die Sanierung und den Ausbau von Gebäuden geht, denkt keiner an Asbest. Vor 25 Jahren wurde Asbest in über 3000 verschiedenen Produkten eingesetzt und beim Hausbau verwendet. Erst seit 1993 ist es verboten, aber leider zeigen Statistiken eine konstant hohe Zahl von Todesfällen durch Lungenkrebs aufgrund von Asbest.
Bild: www.pixabay.com/ Jenniferbeebeart Was heißt das jetzt für die Handwerkerbranche konkret? Wird bei der Sanierung im Haus aus Unwissenheit Fasern von Asbest freigesetzt, dann verteilt sich das im Haus und darüber hinaus in der Umgebung. Sie als Handwerker und Ihre Mitarbeiter atmen diese als allererstes ein. Als Arbeitgeber sind Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Daher ist eine Asbest Erkennung essenziell. Bisher war der Auftraggeber verpflichtet Sie darauf hinzuweisen und ggf. vor einer Sanierung eine Asbestanalyse zu veranlassen.
Die Regierung hat nun die Gefahrenstoffverordnung überarbeitet. Diese ist veröffentlicht und in Kraft getreten. Leider sind Änderungen eingeflossen, die Ihnen als ausführenden Unternehmer mehr Pflichten aufbürden. So ist der Bauherr (Veranlasser) zwar grundsätzlich noch zu Mitarbeit bei der Gefahrstofferkennung verpflichtet, er muss aber nur auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Das Erkennen und Ermitteln einer besonderen Gefahrensituation obliegt dem Auftragnehmer (Arbeitgeber).
Daher ist auch bei Baumaßnahmen innerhalb von Gebäuden, besonders bei Badsanierungen aber auch bei Bohrungen und Durchbrüchen auf das Baujahr des Hauses oder der letzten Sanierung zu achten. Besonders bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist vorab eine genaue Analyse zu empfehlen. Die Kosten hierfür und ggf. für den erhöhten Aufwand für Schutzmaßnahmen müssen natürlich im Angebot erfasst werden. Um Sie besser auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten, möchten wir Ihnen das Seminar Sachkunde nach Anlage 4c der TRGS „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten, Arbeiten geringen Umfangs und für Tätigkeiten mit geringer Exposition“ am 18. und 19. Februar 2025 anbieten.
Folgender Kursinhalt:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
- personelle Anforderungen
- vorbereitende Maßnahmen
- Baustelleneinrichtung und Arbeitsgeräte mit praktischen Vorführungen und Übungen, Abbrucharbeiten Instandhaltungsarbeiten
- besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen
- Abschottung Einkammerschleusen
- Unterdruckhaltung mit praktischen Vorführungen und Übungen
- Grundlegende Beispiele aus der BGI 664,
- Abschließende Arbeiten
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Zusammenfassung/Abschlussdiskussion - Prüfung
Termin: 18.02.-19.02.2025
Ort: KompetenzZentrum SHK Hessen, Ernst Leitz Str. 5, 35394 Gießen
Schulen und schützen Sie sich und Ihr Team und werden Sie Experte für Asbest!
Melden Sie sich hier an bis zum 30.01.2025